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Zwei Arbeiter mit Helm und Schutzweste stemmen einen Stahlträger auf einer Baustelle. Foto: © istock.com/Morsa ImagesFoto: istock.com/Morsa Images

Hitzesommer: Steigende Zahlen bei Hautkrebs als Berufskrankheit

Nachricht von Jutta Krellmann,

Hautkrebs durch arbeitsbedingte UV-Strahlung ist seit Jahren die zweithäufigste Berufskrankheit. Im Jahr 2020 wurden 6.645 Fälle anerkannt. Die Gesamtzahl der Anerkennungen ist in den letzten fünf Jahren um mehr als zwei Drittel angestiegen. Das zeigt die Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf Anfragen von Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE.

Jutta Krellmann: „Wer in brütender Hitze schuften muss, braucht Schutz. Arbeitgeber, die damit fahrlässig umgehen, schädigen die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Wer an Schutzmaßnahmen spart, den muss man sich vorknöpfen. Wir brauchen mehr starke Betriebsräte, die Arbeitsschutz einfordern. Der Staat muss endlich für bessere Kontrollen und mehr Betriebsräte sorgen. DIE LINKE fordert eine verpflichtende Arbeitsschutzerklärung. Arbeitgeber müssten dann jährlich den Aufsichtsbehörden mitteilen, was sie für den Arbeitsschutz tun. Das geht digital, wie bei der Steuererklärung. Die Kontrollbehörden hätten endlich Anhaltspunkte, wo sie genauer hinschauen müssen.“

Die Arbeitsunfähigkeitstage auf Grund von „Schäden durch Hitze und Sonnenlicht“ sind von 2010 bis 2019 um drei Viertel gestiegen. Etwa zwei Drittel der Krankschreibungen entfielen auf Männer. Fast jeder achte Beschäftigte gibt an, mehr als die Hälfte der Arbeitszeit im Freien zu arbeiten. Die drei am häufigsten betroffenen Branchen sind die Land- und Forstwirtschaft, Wasserversorgung; Abwasser- Abfallentsorgung und das Baugewerbe.

Belastungen bei der Arbeit im Freien können neben anderen Faktoren durch Sonnenstrahlung und Hitze entstehen. Effektive Schutzmaßnahmen erfolgen nach dem TOP-Prinzip: technisch, organisatorisch, persönlich. Insbesondere die vorgeschriebene Unterweisung des Arbeitsgebers über die Risiken ist wichtig. Etwa zwei Drittel der Beschäftigten, die häufig im Freien arbeiten, geben an, dass sie nicht über Gefährdungen durch Sonneneinstrahlung unterwiesen wurden.

Zu möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Hitze gehören Sonnenstich, Hitzekrämpfe, Hitzekollaps, Hitzeerschöpfung oder Hitzeschlag. Aus einer UV-Überexposition resultierende akute Schäden wie Sonnenbrand oder Horn- bzw. Bindehautentzündungen, mögliche Langzeitschäden sind Hautkrebs.