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Ein Monteur arbeitet an einer Heizungsanlage © iStock/Vasil Dimitrov

Heizungsgesetz sozial und klimagerecht

Positionspapier,

Maßnahmen gegen die voranschreitende Erderwärmung zu ergreifen, ist die zentrale politische Herausforderung unserer Zeit. Laut Weltklimarat sind wir bereits bei einem globalen durchschnittlichen Temperaturanstieg von 1,1 Grad angelangt. Da Landgebiete sich schneller erwärmen als die Meere, sind es in Deutschland schon rund 2,3 Grad Erwärmung, was sich längst in Form von Hitzewellen, Dürren und Starkregen manifestiert.

Trotz der enormen Dringlichkeit eines effektiven Klimaschutzes wurden entscheidende Bausteine der Energiewende in den letzten Jahrzehnten massiv politisch vernachlässigt. Der Gebäudesektor verfehlt seit vielen Jahren seine Klimaziele. Fast ein Fünftel aller CO2-Emissionen in Deutschland entstehen beim Heizen und Kühlen von Gebäuden. Der regenerative Anteil im Wärmeenergiebereich liegt bisher allerdings nur bei ca. 17 Prozent, wobei feste Biomasse (Holz) mit Abstand den größten Anteil einnimmt. Holzverbrennung zur Energiegewinnung ist abgesehen von der Kaskadennutzung kritisch zu bewerten, da unsere Wälder als CO2-Speicher dienen und eine Übernutzung der Ressource Holz verhindert werden muss.

Die Wärmewende, der Tausch der Heizsysteme und die Defossilisierung der Wärmenetze, ist unabdingbar Teil einer erfolgreichen Klimaschutzstrategie und muss zügig vorangetrieben und koordiniert werden. Hierzu braucht es eine transparente und soziale Ordnungspolitik. Die Linksfraktion spricht sich gegen die unsozialen Klimaschutz-Instrumente des CO2-Preises und des Emissionshandels aus - sowohl generell als auch speziell beim Gebäudesektor. Klimaneutralität ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel und darf nicht auf die Einzelnen über höhere Preise abgewälzt werden.

Andere europäische Länder haben durch eine vorausschauende Politik den Großteil der Transformation des Wärmesektors schon hinter sich. Als Vorreiter sind hier die skandinavischen Länder zu nennen. In Dänemark wurden Kommunen bereits 1979 zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Öl- und Gasheizungen wurden 2013 im Neubau verboten.

Die Kommunale Wärmeplanung ist das entscheidende Koordinierungsinstrument für eine gelingende Wärmewende. Sie ermöglicht es, je nach lokalen Gegebenheiten die technisch und wirtschaftlich geeignetste Lösung der Wärmeversorgung zu identifizieren und umzusetzen. In vielen Fällen ist die Wärmepumpe sinnvoll. Sie ist in der Lage, im Vergleich zum eingesetzten Strom zweieinhalb bis fünfmal so viel Umweltwärme bereitzustellen, und erweist sich damit im Vergleich zu anderen Heizformen als extrem effiziente Technologie. Hinzu kommen die Nah- und Fernwärmenetze, die insbesondere für die Beheizung von städtischen Gebieten eine wichtige Rolle spielen werden. Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) können wenige 100 Stunden als Ersatzkraftwerke im Winter dienen, die Stromversorgung bei Dunkelflaute sichern und mit der Abwärme heizen, wenn das KWK-Gesetz dementsprechend angepasst wird. Grüne Gase können in wenigen Ausnahmefällen, etwa wenn die benötigte Infrastruktur durch Großindustrie in der Umgebung ohnehin vorhanden ist, zum Einsatz kommen, sind jedoch für den breiten Einsatz bei der Wärmeversorgung zu teuer, knapp und energetisch ineffizient. Auch Holzenergie beim Heizen kann in einigen Fällen insbesondere in Form von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zusammen mit Wärmespeichern zum Zuge kommen. Die Verbrennung von Holzabfällen eignet sich für die Wärmegewinnung.

In Deutschland gibt es bisher kein Gesetz für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung. Vom Bauministerium ist bisher angedacht, dass Großstädte die Wärmepläne bis Ende 2026 fertigstellen sollen, während kleinere Städte zwei Jahre länger Zeit haben. Diese zeitlich verkehrte Reihenfolge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das den Heizungstausch regelt, und des sich derzeit in Arbeit befindlichen Gesetzes für die Wärmeplanung kann sich als problematisch erweisen, wenn Menschen sich für eine Heizungsform entscheiden, die auf lange Sicht nicht die beste Option ist. So ist es dringend erforderlich beide Gesetze miteinander zu verknüpfen. Es ist etwa nicht erforderlich eine Wärmepumpe zu installieren, wenn das Gebäude zukünftig an ein Wärmenetz angeschlossen wird.

Im Neubau kann das GEG sofort wirken. Beim Umbau der Wärmeversorgung im Bestand sind teilweise längere Übergangsfristen sinnvoll, damit eine Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung erfolgen kann. In den meisten Kommunen gibt es Gebiete, bei denen ohne tiefgreifende Prüfung klar ist, ob das Heizen über (vorhandene) Wärmenetze oder Strom erfolgen sollte. Für diese Gebiete können die Kommunen schnell Planungssicherheit für die lokale Wärmewende schaffen, ohne dass die Wärmeplanung in Gänze abgeschlossen sein muss. Doch um die Nutzung von Abwärme zu ermöglichen oder Geothermie, Flussthermie und Abwasserthermie direkt oder über Wärmenetze zu nutzen, benötigt es eine detailliertere, zeitaufwendigere Planung. Hier muss eine abgeschlossene kommunale Wärmeplanung dem Austausch von Heizsystemen unbedingt vorausgehen.

Erst Planung und Koordination, dann Ausführung – das ist der notwendige Weg. Andernfalls verspielt man das Vertrauen und die Akzeptanz der Bürger:innen.

Der Tausch der Heizungsanlagen und die energetische Sanierung von Gebäuden müssen mit dem Ausbau erneuerbarer Energien und der vorhandenen und wo nötig zu erweiternden Infrastruktur abgestimmt sein. Verteilnetze, Gasinfrastruktur und Wärmenetze müssen gemeinsam betrachtet werden und ausreichend Kapazitäten für den Heizungstausch vorhalten.

Der Einsatz von Wärmepumpen zum Heizen und die Umstellung des Verkehrs auf E-Mobilität erfordern zwingend einen deutlichen Ausbau und Verstärkung der lokalen Verteilnetze. Die Bundesnetzagentur will den Verteilnetzbetreibern das Recht einräumen, Strom gegebenenfalls zu rationieren. Wir lehnen die Rationierung von Strom ab. Für die Linksfraktion ist die Stromversorgung (und die Energieversorgung im Allgemeinen) Daseinsvorsorge. Diese muss zu jeder Zeit vollständig sichergestellt sein. Laut Bundesnetzagentur beläuft sich der Investitionsbedarf allein bei den Verteilnetzen auf rund 28 Milliarden Euro. Bund, Länder und Kommunen müssen ihrer Verantwortung nachkommen und über öffentliche Investitionen die Netze hinreichend ausbauen. Die Netzbetreiber dürfen die Finanzierungskosten dieser großen, jedoch zwingend notwendigen Investitionen, nicht an die Verbraucher weitergeben. Darüber hinaus müssen die Fehler in der Netzentgeltstruktur beseitigt werden.

Insbesondere das Potential von Wärmenetzen als Energiespeicher sollte genutzt werden und die dadurch eingesparten Investitionsmittel für zusätzliche Großbatteriespeicher und Primärregelleistung im Stromnetz können die Wärmewende teilweise mitfinanzieren.

Vom Bund finanzierte Wärmebeauftragte sollen Kommunen bei der Umsetzung der Wärmepläne unterstützen. Sie können die materiellen und personellen Kapazitäten koordinieren und sollen Beratungsangebote für Immobilienunternehmen und Hausbesitzer:innen schaffen.

Der Fachkräftemangel ist keine unlösbare Aufgabe. Nach Einschätzungen des Zentralverbandes »Sanitär Heizung Klima« fehlen in Deutschland rund 60.000 Heizungsinstallateure. Soll der Hochlauf der Wärmepumpen-Branche erfolgreich sein, muss dieser Mangel an Fachkräften beseitigt werden. Um genügend Fachkräfte in den Klimabranchen auszubilden und den Menschen die Angst vor der Transformation zu nehmen, gehört der Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt politisch koordiniert. Menschen deren Arbeitsplatz durch den Wegfall bestimmter Branchen bedroht ist, müssen gezielt für Zukunftsberufe qualifiziert werden. Dazu gehört auch, Förderhemmnisse wie Altersgrenzen bei Ausbildungen und Umschulungen abzuschaffen. Allgemein wollen wir mit einer Ausbildungsumlage erreichen, dass wieder mehr Unternehmen ausbilden. Das mehrheitlich von Kleinstbestrieben charakterisierte Handwerk wird mit dieser Umlage bei der Ausbildung zukünftiger Fachkräfte finanziell unterstützt. Die rot-grün-rote Landesregierung in Bremen ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen. Auch fordern wir z.B. durch ein Tariftreuegesetz eine höhere Tarifbindung, da Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen von besseren Arbeitsbedingungen und höheren Löhnen profitieren. Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen muss erleichtert werden.

Die ausreichende Verfügbarkeit von ausgebildeten Fachkräften ist eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Wärmewende.

Ein Heizungstausch bedeutet für viele Menschen eine enorme finanzielle Belastung. Unser Förderkonzept Wärmewende will insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten und ist dementsprechend sozial gestaffelt.  Es muss nicht nur der Tausch der Heizungsanlage selbst, sondern auch die notwendigen Begleitmaßnahmen wie der dadurch bedingte Heizkörpertausch und die erforderliche Sanierung gefördert werden.

Auch Mieter:innen werden bisher völlig unzureichend vor Mieterhöhungen geschützt. Da die Menschen insbesondere in den stetig wachsenden Großstädten ohnehin mit hohen Mieten zu kämpfen haben, ist es notwendig, die Warmmietenneutralität bei der Wärmewende sicherzustellen. Durch die bestehende Modernisierungsumlage nach § 559 BGB können Vermieter:innen ihre Investitionskosten für energetische Sanierung auf die Mieter:innen umlegen, ohne Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Das führt zu einer deutlichen Mehrbelastung und städtischer Verdrängung. Die Modernisierungsumlage muss deswegen abgeschafft werden. Im Gegenzug erhalten Wohnungsunternehmen Unterstützung bei der energetischen Sanierung.

Zusätzlich bedarf es einer Entlastung der ohnehin finanziell angespannten Kommunen, so dass die Modernisierung der Heizsysteme öffentlicher Gebäude nicht am fehlenden Kapital scheitert oder Gelder an anderer Stelle gespart werden müssen. Kommunale Förderprogramme, die Teilübernahme der Altschulden durch einen Altschuldenfonds, die weitere Übernahme von Sozialleistungen durch den Bund, bis hin zu einer Stärkung der Einnahmen durch eine Gemeindewirtschaftssteuer sind hier zielführende Maßnahmen.