Arbeitskreis Haushalt, Finanzen, Infrastruktur, Umwelt und Wirtschaft
Verantwortlich: Christian Görke, Sprecher für Finanzpolitik; Ralph Lenkert, Sprecher für Energie, Klimaschutz und Umweltpolitik
29. Juni 2023
Die Wärmewende wird nur gelingen, wenn sie sozial gestaltet ist. Wir wollen die Förderung für den Heizungstausch und deren begleitende Maßnahmen daher erhöhen und nach Einkommen staffeln. Nach unserem Konzept werden Transferleistungsempfangende zu 100%, kleine Einkommen bis zu 95 %, mittlere Einkommen zu ungefähr 50%, hohe Einkommen zu 15% und Spitzeneinkommen gar nicht gefördert.
Damit werden die sozialen Folgen abgefedert und die Wärmewende beschleunigt - während Menschen ab der ungefähren Grenze des Reichensteuersatzes (~250.000 €) ihren Heizungstausch und deren begleitende Maßnahmen selbst bezahlen müssen.
Bei einem Haushalt mit zwei erwachsenen Personen wird deren zu versteuernde Einkommen addiert und durch die Anzahl der Personen geteilt. Bedeutet: Wenn 2 Erwachsene 30.000 € und 70.000 € Einkommen erzielen, damit zusammen 100.000 €, erhalten sie die Förderung gemäß von 50.000 € Einkommen. Die Personen müssen nicht verheiratet sein. Durch diese Zusammenlegung werden weite Teile der Mittelschicht stark entlastet. Gleichzeitig wird damit eine gemeinsame Nutzung von Wohnraum gefördert. Darüber hinaus werden Mehrpersonenaushalte zusätzlich entlastet.
Die Förderung wird nicht nur für den Heizungstausch selbst, sondern auch für alle notwendigen Ergänzungsmaßnahmen wie Dämmungsmaßnahmen oder einen Heizkörperwechsel gewährt. Für all jene Projekte der Wärmewende soll die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau zusätzlich zinsgünstige Kredite für Privatpersonen bereitstellen.
Zur Finanzierung des sozial gerechten Umbaus unseres Energiesystems im Wärmebereich wollen wir ein Sondervermögen Wärmewende bereitstellen, woraus jährlich niedrige bis mittlere zweistellige Milliardenbeträge entnommen werden. Dieses Sondervermögen soll aus dem Klima- und Transformationsfonds gespeist werden. Parallel dazu erwägen wir zusätzliche Finanzierung des Sondervermögens, etwa durch die Kürzung der Rüstungsausgaben und die Erhöhung der Steuern für Vermögende.
Details der Förderung Die maximale Förderung von 100% greift für Transferleistungsempfangende. Danach folgt bis zu einem zu versteuernden Einkommen (gemittelt für Erwachsene im Haushalt) bis einschließlich 20.000 € eine Förderung von 95 %. Diese Förderung nimmt linear bis zu einem Satz von 15 % bei 80.000 € Einkommen ab. Liegt das Einkommen über 80.000 €, wird bis zu einem Einkommen von 250.000 € die Grundförderung von 15 % gewährt.