DIE LINKE. lehnt einen Einsatz von Bundeswehrsoldaten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, d.h. zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, die ansonsten der Polizei obliegen, grundsätzlich ab. Dazu gehört z.B. etwa die Durchsetzung von Quarantäne-Anordnungen, oder die Bewachung von Sammelunterkünften.
Die Trennung der Sicherheitsorgane (Polizei und Bundeswehr) wurde von den Verfassungsmüttern und -vätern vor dem historischen Hintergrund der Erfahrungen der Weimarer Republik bewusst vorgenommen. Eine schleichende Vermischung der Kompetenzen für innere und äußere Sicherheit ist schon allein aus Gründen der Bewahrung der Demokratie eindeutig abzulehnen.
Der Umstand, dass die Bundeswehr aktuell in großem Ausmaß Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 GG leisten muss, offenbart die unverantwortliche Vernachlässigung der Strukturen der zivilen Katastrophenhilfe, v.a. des THW, zugunsten der Bundeswehr, durch verschiedene Bundesregierungen sowie die Teil-Privatisierungsmaßnahmen des Gesundheitssektors, die bereits vor der Pandemie zu verheerenden Zuständen vor allem in Krankenhäusern geführt haben.
Alle Planungen zum ‚Einsatzkontingent Corona‘ der Bundeswehr, die über medizinische und logistische Amtshilfeoptionen hinausgehen, lehnt die LINKE ab. Zudem sollten Bundeswehrangehörige auch bei der Erfüllung solcher Amtshilfegesuche im medizinischen oder logistischen Bereich nach Ansicht von DIE LINKE nicht unter militärischem Kommando agieren und dabei auf Bewaffnung generell verzichten.
Die in der Übersicht des BMVg aufgeführten Aufgaben „Absicherung/Schutz“, sowie „Ordnungs- /Verkehrsdienst“ sehen mehr oder minder offen die Übernahme hoheitsrechtlicher Kompetenzen vor, und sind daher inakzeptabel.
Die Schlussfolgerung für die Bundesrepublik aus den aktuellen Entwicklungen muss sein:
- endlich ausreichend starke und stabile zivile Hilfestrukturen zu schaffen und vorzuhalten, die eine Katastrophenlage angemessen bewältigen können;
- Alle Gliederungen des Gesundheitssystems wieder in Gänze in die öffentliche Hand zu legen, da Gesundheit keine Ware, sondern ein Menschenrecht ist;
- den Einsatz bewaffneter militärischer Kräfte zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben im Inland kategorisch auszuschließen;
- auch Planspiele für den evtl. Einsatz bewaffneter Kräfte der Bundesrepublik im Rahmen der Katastrophenhilfe außerhalb der Bundesrepublik, z.B. im Rahmen der EU nach der Beistandsklausel des EU-Vertrags (Artikel 2.2 des EUV), lehnt die LINKE kategorisch ab.