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Willkür im Jobcenter

Periodika,

Jahrelang hatte Catheriné Pierré Angst, ihren Briefkasten zu öffnen. Sie fürchtete die amtlichen Schreiben des Jobcenters. Vor jedem Termin beim Amt sei sie extrem nervös und angespannt gewesen, erinnert sich die 29-Jährige aus Minden in Nordrhein-Westfalen. »Auf dem Jobcenter bin ich mir immer ausgeliefert vorgekommen, völlig wertlos wie ein Insekt«, sagt sie.

Vor etwa vier Jahren hatte ihr das Jobcenter zum ersten Mal den Regelsatz gekürzt – um zehn Prozent. Man teilte ihr mit, sie habe einen Termin verpasst. »Zuerst habe ich die Schuld bei mir gesucht«, erzählt sie. Doch obwohl sie wieder und wieder in ihrer Wohnung nach dem Schreiben suchte, sie fand es nicht. »Vielleicht ist es niemals bei mir angekommen«, sagt sie. Später kamen weitere Sanktionen hinzu. Die Gründe waren unterschiedlich – mal ein angeblich verpasster Termin, mal vermeintlich zu wenige Bewerbungen. Jedes Mal behielt das Jobcenter einen Teil ihrer Leistungen ein. Catheriné Pierré ist kein Einzelfall. Jahr für Jahr sprechen Jobcenter in Deutschland rund eine Million Sanktionen aus. Bei diesen Sanktionen handelt es sich um Strafen, die das Amt verfügt, weil der oder die Erwerbslose angeblich gegen eine Auflage verstoßen hat. Ein verpasster Termin auf dem Amt genügt, und das Jobcenter kürzt den Regelsatz von aktuell 404 Euro pro Monat. Die Höhe der Kürzung variiert: Der Regelsatz wird um mindestens 10 Prozent gekürzt, kann aber auch vollständig gestrichen werden.

Im Februar dieses Jahres waren laut Bundesagentur für Arbeit rund 130.000 Menschen von Sanktionen betroffen. Ihnen wurde im Durchschnitt der Regelsatz um knapp 20 Prozent gekürzt. Sie hatten monatlich etwa 109 Euro weniger zur Verfügung, um über die Runden zu kommen. Die Summe dieser Sanktionen ergibt Jahr für Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag. Aus den Daten, die die Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage der Arbeitsmarktexpertin Sabine Zimmermann (DIE LINKE) erstellt hat, ergibt sich, dass Hartz-IV-Beziehende seit dem Jahr 2007 insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro weniger erhalten haben, als der Regelsatz vorsieht.

Sanktionen bilden Kern von Hartz IV

Für Betroffene wie Catheriné Pierré hat das sehr konkrete Folgen. »Mehr schlecht als recht bin ich über die Runden gekommen«, sagt sie. Sie musste sparen, wo immer es ging. Manchmal habe sie tagelang nur Brot mit Margarine gegessen, oft musste sie sich von Freunden Geld leihen. Sanktionen gegen Erwerbslose bilden seit jeher den Kern der Hartz-Gesetze. Als SPD und Grüne – mit Billigung von CDU/CSU und FDP – das Gesetz vor mehr als zehn Jahren beschlossen, sagte der damalige Fraktionschef der SPD, Franz Müntefering: »Nur wer arbeitet, soll auch essen.« Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katja Kipping, widerspricht grundsätzlich: »Die Sanktionen verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Grundrechte kürzt man nicht.«

Derweil hat die Regierung die Sanktionspraxis nochmals verschärft. Die Ämter dürfen fortan Leistungen über lange Zeit wieder zurückfordern, wenn die erwerbslose Person sich in den Augen des Jobcenters sozialwidrig verhalten hat. Erwerbslosen droht also eine doppelte Bestrafung: Leistungskürzung und Rückforderung. Es ist absehbar, dass diese neue Regelung viele Erwerbslose in die Verschuldung treibt. Sie sind dann gezwungen, die Rückzahlung abzustottern – durch eine Kürzung der Leistung. Catheriné Pierrés Verhältnis zum Jobcenter änderte sich vor etwa zwei Jahren. Als der Betreiber eines Altenheims, in dem sie ein Praktikum als Altenpflegerin absolvierte, ihr kündigte, drohte das Jobcenter erneut mit Kürzung. Daraufhin begann sie, Gesetzestexte zu lesen und Gerichtsurteile zu studieren. Sie kontaktierte eine Beratungsstelle und suchte einen Anwalt auf. Erstmals legte sie Widerspruch gegen einen Bescheid des Jobcenters ein – und bekam Recht.

Ihre Angst vor der Willkür im Jobcenter ist noch immer nicht gänzlich verschwunden, aber Catheriné Pierré ist selbstbewusster, seit sie ihre Rechte kennt. »Trotzdem bin ich noch immer erleichtert, wenn mein Briefkasten leer ist«, erzählt sie. Mittlerweile tauscht sie sich regelmäßig mit anderen Betroffenen aus und unterstützt sie mit Rat und Tat. »Es wird Zeit, dass sich Deutschland gegen dieses System zur Wehr setzt«, sagt sie. Die Fraktion DIE LINKE fordert seit Langem, den Regelsatz sofort auf 500 Euro zu erhöhen. Mittelfristig will sie Hartz IV ersetzen durch eine bedarfsdeckende, sanktionsfreie Mindestsicherung von 1.050 Euro. Zudem sollen Ein-Euro-Jobs durch hochwertige und öffentlich geförderte Arbeitsplätze ersetzt werden.