LINKE Finanzpolitik ist gut investiertes Geld. Das zeigt der jüngste Erfolg im Kampf um Steuergerechtigkeit. Es ist eine etwas komplizierte Geschichte, aber es lohnt sich, den „Cum-Ex Krimi“ zu erzählen. Doch zunächst der Reihe nach.
Über viele Jahre nahmen Banken und Investoren die Steuerzahler mit Cum-Ex Aktiengeschäften aus. Was sind Cum-Ex Aktiengeschäfte? Cum-Ex sind Geschäfte mit Wertpapieren, bei denen eine einmal (oder sogar keinmal) bezahlte Steuer mehrfach erstattet wird. Das wird hier genauer erklärt.
Dabei werden immer dann, wenn Dividenden (Gewinnbeteiligungen) auf Aktien ausgeschüttet werden, Aktien hin und her verschoben. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Eigentümer von Aktien Kapitalertragssteuern erstatten lassen, da ja die Gewinne bereits beim Unternehmen besteuert wurden. Da die Aktien aber den Besitzer rund um den Dividendenstichtag wechselten, wurden Kapitalertragssteuern mehrfach erstattet, die etwa nur einmal bezahlt wurden. Man kann sich das vorstellen wie beim Flaschenpfand. Ich drucke mir die Pfandbons zu Hause selbst, gebe keine Flaschen ab und hole mir dann das Geld für den Pfand an der Supermarktkasse. Mit dem Unterschied, dass der Supermarkt das Finanzamt ist, und es nicht um ein paar Euro, sondern um Milliarden von Steuergeldern geht.
Der Staat könnte nämlich nicht nachvollziehen, ob jene, die die Erstattung der Kapitalertragssteuer beantragen, diese auch bezahlt hatten. Bis heute bleibt das ein ungelöstes Problem, weshalb ähnliche Cum-Ex Geschäfte im Prinzip weiter laufen könnten, wie auch Experten immer wieder berichten. Aus diesem Grund hat die Linksfraktion im letzten Frühjahr einen Antrag [PDF] gestellt, um Cum-Ex Betrug endlich zu verhindern.
Die Tatbeute der Cum-Ex Gangster wurde geteilt. Das war organisierte Kriminalität und soll den Steuerzahler mindestens 10 Milliarden Euro - nimmt man die ähnlich gestalteten Cum-Cum Geschäfte dazu, zusammen etwa 30 Milliarden Euro - gekostet haben. Cum-Ex Architekten wie der frühere Finanzbeamte Hanno Berger, der derzeit versucht, sich in der Schweiz einem Gerichtsverfahren zu entziehen, sollen sogar darüber gescherzt haben, dass nun weniger Kindergärten gebaut werden können. Die Politik vergrößerte das potentielle Cum-Ex Schlupfloch sogar unter dem Einfluss der Bankenlobby und ließ diese Modelle über viele Jahre ungestört laufen. Mittlerweile haben Gerichte aber geklärt, dass Cum-Ex Geschäfte - Schlupflöcher hin, Schlupflöcher her - klipp und klar illegal sind und auch stets illegal waren.
Cum-Ex Gangster hinter schwedische Gardinen
Derzeit laufen eine Reihe von Strafverfahren. Das Problem dabei: viele Cum-Ex Geschäfte laufen in die steuerliche Verjährung. Ein mutiger Richter am Bonner Landgericht hat aber ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben und einen Paragraphen im Strafgesetzbuch so ausgelegt, dass damit die Tatbeute aus Cum-Ex Geschäften der Hamburger Wartburg Bank, die steuerlich bereits verjährt sind, nachträglich noch eingetrieben werden kann.
Zusätzlich hat die Bundesregierung 2017 die Möglichkeit geschaffen, die Beute aus illegalen Taten einfacher zu beschlagnahmen. Diese Form der Vermögensabschöpfung wurde bei der italienischen Anti-Mafia Gesetzgebung abgeschaut und kam auch hierzulande schon zum Einsatz, etwa bei der Beschlagnahme von Villen, die aus Erlösen aus kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit Clan-Kriminalität finanziert wurden. Das neue Gesetz hilft nun auch gegen die Cum-Ex Clans bzw. die Finanzmafia. Allerdings war bisher die rückwirkende Einziehung der Tatbeute bei Steuerstraftaten noch nicht sauber im Gesetz geregelt.
Finanzminister Olaf Scholz stand spätestens seit Februar 2020 und kürzlich erneut wegen des Skandals um die Warburg Bank unter Druck. Die Abgeordneten der Linksfraktion haben Scholz mehrmals im Bundestag befragt, weil in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister die Cum-Ex Tatbeute der Warburg Bank nicht zurück verlangt wurde, obwohl Verjährung drohte (eine Rede dazu hier). Es musste sogar das Bundesfinanzministerium einschreiten und die Hamburger Finanzverwaltung anweisen, den Fall nicht in die Verjährung laufen zu lassen.