Auswertung der Antwort der Bundesregierung (PDF) auf die Kleine Anfrage „Mitbestimmung in Betrieben“ (Drs. 19/2778) von Jutta Krellmann u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag
Zusammenfassung:
Die Zahl der Betriebsräte in Deutschland nimmt immer weiter ab. Immer weniger Beschäftigte werden durch einen Betriebsrat vertreten. Trotz Verpflichtung zur Betriebsratswahl im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 1 haben 2017 lediglich 9 Prozent der Betriebe einen Betriebsrat. Im Jahr 2002 lag der Anteil noch bei 11 Prozent. Weniger als die Hälfte der Beschäftigten in Westdeutschland und nur ein Drittel in Ostdeutschland werden 2017 durch einen Betriebsrat vertreten. Dort wo Betriebsratswahlen stattfinden, geben tendenziell ca. 80 Prozent der Beschäftigten ihre Stimme ab. Eine solche hohe Wahlbeteiligung wurde bei Bundestagswahlen zuletzt vor 20 Jahren erreicht.
Manche Bundesländer und Branchen sind besonders stark betroffen. In Berlin und Rheinland-Pfalz ist der Anteil der Betriebe mit Betriebsrat von 2002 bis 2016 um über 40 Prozent (von 12 Prozent auf 7 Prozent) gefallen. Im Gastgewerbe haben im Jahr 2016 nur 3 Prozent der Betriebe einen Betriebsrat und nur 12 Prozent der Beschäftigten werden durch einen solchen vertreten. Ähnlich verhält es sich 2016 im Baugewerbe. Hier liegt der Anteil der Betriebsräte bei nur noch 3 Prozent, im Jahr 2003 war der Anteil noch doppelt so hoch. Wurden 2003 noch 24 Prozent der Beschäftigten von einem Betriebsrat vertreten, sind es 2016 nur noch 16 Prozent. Das entspricht einem Rückgang von einem Drittel. Im Handel liegt der Anteil der Betriebe mit Betriebsrat bei 9 Prozent und 28 Prozent der Beschäftigten werden durch Betriebsräte vertreten.