Das Ziel der Mietpreisbremse, die Mietenexplosion aufzuhalten und die Verdrängung zu stoppen, wurde verfehlt. Das Mietrechtsanpassungsgesetz der Bundesregierung soll nachbessern, wird aber an der Wirkungslosigkeit der Mietpreisbremse nichts ändern. Zahlreiche Ausnahmen setzen die Mietpreisbremse außer Kraft. Ihre Anwendung ist äußerst begrenzt: räumlich auf nur die Hälfte der Bundesländer und zeitlich auf 5 Jahre. Kommt die Mietpreisbremse überhaupt zur Anwendung, so bleiben Mieterhöhungen bis zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich. "Es braucht eine echte Mietpreisbremse", fordert Caren Lay.
Für die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag ist die aktuelle Mietpreisbremse eine "Enttäuschung für Mieterinnen und Mieter" Die geplante Nachbesserung der Mietpreisbremse sei Etikettenschwindel. Alle Ausnahmen bleiben bestehen, sie deckelt nicht und laufen 2020 schon wieder aus. Lay weiter: "Eine echte Mietpreisbremse darf keine Ausnahmen haben, muss entfristet und flächendeckend gelten."