Sowohl bei der Parlamentswahl in Kroatien am 5. Juli als auch bei der Präsidentschaftswahl in Polen eine Woche später gab es wenige zuvor direkte Interventionen von EU-Kommissaren zugunsten der jeweils konservativen Kandidaten. Dies verletzt eindeutig Artikel 9.3 des „Code of Conduct“ (Verhaltenskodex) der EU-Kommission. In beiden Fällen war Kommissionspräsidentin von der Leyen beteiligt. Das macht eine Ermittlung und Verfolgung dieser offenkundigen Einmischung in freie Wahlen praktisch unmöglich: Nach dem „Verhaltenskodex“ kann die Präsidentin selbst darüber entscheiden, ob es eine Untersuchung, etwa durch interne Ermittlungen oder eine unabhängige Ethik-Kommission, gibt. Diese Regelung gibt der Kommissionspräsidentin offenkundig zu viel Macht, sie ist deshalb absurd und muss dringend geändert werden.
Kurz vor der Wahl in Kroatien lagen das sozialdemokratische Restart-Bündnis und die konservative Kroatische Demokratische Union (HDZ) nach Umfragen Kopf an Kopf. Wenige Tage vor der Wahl veröffentlichte die HDZ ein Video, in dem verschiedene Minister, Regierungschefs und Kommissionsmitglieder aus der EVP mit dem Wahlslogan der HDZ „Sicheres Kroatien“ auftraten. Das Video beginnt mit dem Auftritt von der Leyens als Kommissionschefin, aufgenommen im PR-Studio der Kommission nebst EU-Flagge. Damit wirkt das Werk so, als sei es von der Kommission verfasst oder mindestens unterstützt worden. Von der Leyens Pressesprecher konterte die anschließende Kritik zunächst damit, es sei ein privater Auftritt gewesen, schließlich ruderte er aber zurück und erklärte, es seien ohnehin nur geringe Kosten bei der Herstellung des Clips entstanden. Der entstandene Schaden ist nach Ansicht der Kommission somit gering. Hier geht es aber nicht um Kosten, sondern um den Missbrauch der Autorität als Kommissionschefin in einem nationalen Wahlkampf. Die HDZ ging als klare Siegerin aus den Wahlen hervor.
Auch in Polen lag der zentristische Rafał Trzaskowski vor der Stichwahl am Sonntag Kopf an Kopf mit dem rechts-konservativen Amtsinhaber Duda von der rechtskonservativen Partei Prawo i Sprawiedliwość (PiS). Zwei Tage vor der Wahl twitterte der polnische EU-Kommissar Janusz Wojciechowski, ebenfalls Mitglied der PiS, er werde bei der Wahl für Duda stimmen, von dem er sich eine gute Kooperation zwischen Präsident, Regierung und EU-Kommission erwarte. Dies sei für 700 Milliarden Zloty (156 Milliarden Euro) Zuwendungen von der der EU an Polen von großer Bedeutung. Duda hat die Wahl schließlich knapp gewonnen. Auf Nachfrage sagte ein Sprecher der Kommissionspräsidentin, von der Leyen habe gemäß dem „Verhaltenskodex“ die Erlaubnis für diese Intervention erteilt. Über dessen Auslegung entscheidet die Präsidentin offenbar selbst, denn eine solche Freigabe einer Einmischung in die Wahlen eines Mitgliedstaates ist in dem „Verhaltenskodex“ gar nicht vorgesehen.
Der Vorgang in Polen ist insofern brisant, als dass von der Leyen vor einem Jahr nur mit Unterstützung der PiS Kommissionschefin werden konnte – sie erhielt damals gerade einmal neun Stimmen mehr als erforderlich gewesen wären. Nicht nur in Polen kann die Unterstützung Dudas also als Tauschgeschäft verstanden werden, von der Leyen hat demnach ihre „Wahlschulden“ zurückbezahlt. Der Vorfall ist aber auch deshalb pikant, als dass die deutsche EU-Ratspräsidentschaft mit Verweis auf die (in der Tat problematische) Rechtsstaatsentwicklung in Polen ein Sanktionsregime einführen möchte, um solche Rechtsstaatsverletzungen durch Kürzungen bei Haushaltsmitteln zu bestrafen. Während also von der Leyen Wahlkampfhilfe unter Verletzung des „Verhaltenskodex“ für den Kandidaten der regierenden PIS leistet, fordern die Parteifreunde von der Leyens eigentlich Sanktionen gegen die PiS-Regierung.
Was ist ein Verhaltenskodex für das Amt der Kommissionspräsidentin wert, wenn Verstöße dagegen nicht geahndet werden können? Die beiden Vorgänge in Kroatien und Polen zeigt einmal mehr, dass die EU-Kommission dringend eine externe Kontrolle benötigt. Denkbar wäre die Einrichtung einer Ethik-Kommission, die über die Auslegung und Einhaltung des „Verhaltenskodex“ der EU-Kommission wacht. Diese müsste unabhängig von der EU-Kommission und ihrer Präsidentin sein – übrigens ein elementares Rechtsstaatsprinzip.