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Eine Junge Familie beim Malern ihrer Wohnung, der Sohn mit Farbrolle auf den Schultern des Vaters © iStock/aywan88

Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten wiederherstellen

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Das Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Mittel, um den Ausverkauf der Städte und die Verdrängung der Bewohner:innen zu verhindern. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.21 ist es praktisch nicht mehr anwendbar. Die Linksfraktion möchte mit einem Gesetzentwurf dieses Vorkaufsrecht wieder „scharf stellen“.

Städte wie München, Hamburg oder Berlin haben bisher starken Gebrauch vom kommunalen Vorkaufsrecht gemacht. Nach dem Gerichtsurteil vom November 2021, herrscht jedoch Rechtsunsicherheit in den laufenden Verfahren. Es muss nicht lange geprüft werden. Damit die Städte ihre Bewohner:innen weiter durch Vorkäufe vor Verdrängung schützen können, braucht es eine kleine Gesetzesänderung, wie sie das Land Berlin bereits in den Bundesrat eingebracht hat. Diese legt die LINKE jetzt wortgleich dem Bundestag vor. Bereits Ende des letzten Jahres hatte die Fraktion in einem Antrag gefordert, die entstandene Gesetzeslücke zu schließene. Auf Oppositionsseite zeigt mittlerweile sogar die CSU Bewegung in Richtung des Vorstoßes. Den aktuellen Gesetzentwurf der Linksfraktion diskutiert der Bundestag am 17.2. um 18:10 Uhr.