Im Jahr 2018 wurde von den Jobcentern über eine Milliarde Euro aus Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in das Verwaltungsbudget verschoben, 23 Prozent der Eingliederungsleistungen, so viel wie noch nie seit Einführung von Hartz IV im Jahr 2005. Im Jahr 2017 lag der Umschichtungsbetrag bei 911 Millionen Euro.
Seit Bestehen der SGB II-Jobcenter im Jahr 2005 wurden insgesamt aufsummiert 5,5 Milliarden Euro aus Eingliederungsmitteln zur Deckung von Verwaltungskosten verwendet.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (PDF) auf eine entsprechende Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor.
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt dazu:
"Es ist ein Skandal, dass seit Jahren Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zum Stopfen des Haushaltsloches für die Verwaltung der Jobcenter verwendet werden und somit zur Unterstützung von Erwerbslosen nicht zur Verfügung stehen. Der Haushalt der Jobcenter muss deutlich erhöht werden. Die von der Bundesregierung angekündigte Aufstockung des Verwaltungsetats wird den Bedarf der Jobcenter nicht decken. Wieder droht ein beträchtlicher Teil des Eingliederungstitels in den Verwaltungskosten zu verschwinden."
Zimmermann weiter:
"Insbesondere Langzeiterwerbslose, ältere Erwerbslose und erwerbslose Menschen mit Behinderungen haben immer noch nur geringe Jobchancen. Viele erwerbslose Menschen wünschen sich eine bessere individuelle Unterstützung, wie zum Beispiel Weiterbildungsangebote, die ihnen aber oft versagt werden. Statt Erwerbslose weiterhin aufs Abstellgleis zu schieben und zu drangsalieren, muss ausreichend Geld zur Förderung bereitgestellt werden. Grundsätzlich muss das Hartz-IV-System abgeschafft und durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden, die wirklich vor Armut schützt und Teilhabe ermöglicht."