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Miniaturfiguren beim Golfen auf höheren Münzhaufen, beim Arbeiten mit Helmen auf niedrigeren Münzhaufen © iStock/hyejin kang

Vermögensabgabe, nicht empathieloses Gerede!

Nachricht von Dietmar Bartsch,

Bundesfinanzminister Christian Lindner rechnet als Folge des Krieges in der Ukraine mit einem "Wohlstandsverlust" für die Menschen in Deutschland. "Der Ukraine-Krieg macht uns alle ärmer, zum Beispiel weil wir mehr für importierte Energie zahlen müssen", sagt der FDP-Chef der Bild am Sonntag.

"Wer in dieser Situation nicht bereit ist, die Superreichen zur Finanzierung der aktuellen Krise heranzuziehen, hat die prekäre Lage vieler Familien, Rentner, Studentinnen nicht im Blick. Jeder weiß, dass Inflation und Energiekrise die Ärmeren deutlich härter trifft. Jetzt eine einmalige Vermögensabgabe, nicht das empathielose Gerede, wir alle müssten den Gürtel enger schnallen", reagiert Dietmar Bartsch auf Lindners Äußerungen.

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat mit dem DIW ein Konzept für eine Vermögensabgabe entwickelt, die lediglich 0,7 Prozent der Bevölkerung trifft und langfristig ca. 310 Milliarden Euro bringt. Adenauer hat eine solche damals in einer schwierigen Situation umgesetzt, so wie es das Grundgesetz vorsieht. Das Grundgesetz sieht im Artikel 106 das Mittel einer einmaligen Vermögensabgabe vor.

Eine Vermögensabgabe wurde bereits einmal nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland mit weit höheren Sätzen als den in der Studie untersuchten Modellen angewendet. Das gesamte Nettovermögen in Deutschland beträgt der Studie nach ca. 12 Billionen Euro und ist extrem ungleich verteilt. Allein das reichste 1 Prozent der Bevölkerung besitzt davon 32 Prozent bzw. ca. 3,8 Billionen Euro – Tendenz: steigend.

Das von der Fraktion DIE LINKE favorisierte Modell würde die oberen 0,7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung mit einem privaten Nettovermögen (Vermögen abzüglich Verbindlichkeiten) von zwei Millionen Euro bzw. fünf Millionen Euro bei Betriebsvermögen mit einer einmaligen Abgabe belasten. Die Abgabe soll linear progressiv auf 30 Prozent ab 100 Millionen Euro aufwachsen.

Diese einmalige Abgabe wäre über einen Zeitraum von 20 Jahren (analog zu den Tilgungsfristen der Kredite des Bundeshaushalts im Rahmen der Schuldenbremse) zu tilgen und mit zwei Prozent p.a. zu verzinsen. Damit würde die jährliche Belastung überwiegend keine Substanzbesteuerung bewirken und die Belastung von Immobilien in guten Innenstadtlagen vermieden, die alleine aufgrund des Immobilienbooms der letzten Jahre Haushalte „auf dem Papier“ zu Millionären machten. In seltenen Fällen könnte die Steuerschuld auch in Beteiligungen eines Staatsfonds umgewandelt werden. Durch eine rückwirkende Stichtagsregelung bei der Besteuerung würden Verlagerungseffekte ins Ausland ins Leere laufen.

Eine solche moderate Abgabe würde auch einer dauerhaften Vermögenssteuer für Mega-Reiche nicht im Wege stehen. Eine so ausgestaltete Vermögensabgabe ist verfassungsrechtlich als Lastenausgleich vorgesehen, wie u. a. das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wieland bestätigt. Die in dem von der Fraktion DIE LINKE favorisierten Modell geschätzten Einnahmen von 310 Milliarden Euro gingen an den Bund, könnten aber auch einen Beitrag zur Entschuldung und finanziellen Stärkung von Ländern und Kommunen leisten. In anderen Varianten könnten bis zu 560 Milliarden Euro erzielt werden.


DIW-Studie: LINKE-Vermögensabgabe Aufkommen und Verteilungswirkungen [PDF]


DIW-Studie: Zusammenfassung der Ergebnisse des Endberichts [PDF]


DIW-Studie: Rechenbeispiele [PDF]