Nach einer Klage der Unionsfraktion hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden: Die Bundesregierung darf die 60 Milliarden Euro, die für den Kampf gegen Corona vorgesehen waren, nicht umschichten und für Klimaschutz verwenden. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig.
Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, kommentiert auf X: "Karlsruhe stoppt das unseriöse Schuldenversteckspiel der Ampel. Gut so! Die Bundesregierung sollte schleunigst aufhören, in irreführend genannten 'Sondervermögen' milliardenschwere Sonderschulden zu parken. Die 'Fortschrittskoalition' agiert finanzpolitisch nicht nachhaltig und schießt sich beim Klimaschutz mit ihrem Klimafonds ins eigene Knie. Wer Fortschritt will, muss den Geldadel gerecht besteuern. Die Schuldenbremse wird zur Entwicklungsbremse."
"Das Bundesverfassungsgericht hat die Taschenspielertricks der Ampel durchschaut und gestoppt. Bundesfinanzminister Lindner steht vor einem Scherbenhaufen", erklärt Gesine Lötzsch, stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin. "Mit der unsinnigen Schuldenbremse haben sich die neoliberalen Parteien von SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU selbst ein Bein gestellt. Sie haben sich haushaltspolitische Ketten angelegt, die ihnen jetzt zum Verhängnis werden.
Der CDU/CSU ging es bei der Klage vor dem BVerfG weniger um die Einhaltung der Schuldenbremse. Sie wollen das 60-Milliarden-Euro-Loch durch Kürzungen beim Bürgergeld stopfen. Die Schuldenbremse ist nur eine Krücke, um Sozialkürzungen besser begründen zu können. DIE LINKE hat einen anderen Lösungsvorschlag: Die Schuldenbremse abschaffen. Dann haben wir auch wieder Geld, um in Bildung, Gesundheit, Klimagerechtigkeit und öffentlichen Verkehr zu investieren."