Es ist richtig, dass mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz Leiharbeit und Werkverträge in der Fleischindustrie ab 2021 verboten werden. Jahrzehntelang wurden Beschäftigten mit ihrer Hilfe systematisch ausgebeutet. Man sollte aber nicht dem Glauben verfallen, dass sich mit dem Verbot die Probleme in der Branche erledigen. In der Vergangenheit umgingen die Unternehmensbosse immer wieder geschickt Gesetzesverschärfungen. Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, dringend beim neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz nachzuschärfen. Einen entsprechenden Antrag haben wir bereits vorgelegt (PDF).
Zu unseren Forderungen zählen:
- Die Erhöhung der Mindestkontrollquote. Derzeit sind wenigstens 5% der Betriebe zu kontrollieren.
- Ein Unternehmen kann also im Schnitt alle 20 Jahre mit einer Arbeitsschutzkontrolle rechnen. Das reicht nicht aus.
- Die Erhöhung der Bußgelder. Derzeit sind nur 30.000 Euro pro Verstoß vorgesehen. Sie müssen auch für zweifache Milliardäre wie Clemens Tönnies abschreckend sein.
- Die Beschäftigtengrenze ist so zu reduzieren, dass eine Mogelei mit den Ausnahmen nicht mehr möglich ist.
- Die Stärkung Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten von Beschäftigten. Dazu zählt ein Verbandsklagerecht für die Gewerkschaften.
Außerdem streiten wir auch dafür, dass in anderen Branchen die Ausbeutung mithilfe von Scheinwerkverträgen und Leiharbeit beendet wird, zum Beispiel in der Logistik- und Speditionsbranche. Eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zeigte, dass im Jahr 2018 bei 5000 Post-, Kurier und Expressdiensten in insgesamt 3083 Fällen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Arbeitsrecht eingeleitet werden mussten. Damit muss endlich Schluss sein!
Fraktion DIE LINKE informiert über Werkverträge und Leiharbeit
Am Freitag, dem 2. Oktober, veranstaltet die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag in der Zeit von 13:30 - 16:30 Uhr eine Diskussionsrunde zum neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz.
Konkret geht es um die Fragen ob das Gesetz die Missstände in der Fleischindustrie beseitigen kann und wie die Beschäftigten in anderen Branchen besser vor Ausbeutung geschützt werden können.
Unsere Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl und Jutta Krellmann leiten die Veranstaltung, mit dabei sind außerdem VertreterInnen der Gewerkschaft NGG, DGB und des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ). Außerdem sprechen betroffene ArbeitnehmerInnen.
Interessierte können an der Veranstaltung im Deutschen Bundestag teilnehmen.
Weitere Informationen zum Ablauf und zur Anmeldung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung bis zum 30. September zwingend erforderlich ist.