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Ein alter Mann im Rollstuhl mit einem Zettel »Flasche leer? Danke sehr!« sammelt in einer Fußgängerzone leere Flaschen © dpa/Kay NietfeldFoto: dpa/Kay Nietfeld

Schuldenbremse statt Sondervermögen gegen Armut

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Die Bundesregierung lehnt es ab, ein Sondervermögen zur Armutsbekämpfung aufzulegen. Das antwortete das Bundesfinanzministerium Jan Korte auf seine Anfrage. Demnach seien Sondervermögen von der Schuldenregel erfasst. Lediglich für das 100 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für die Bundeswehr habe der Gesetzgeber eine Ausnahme gemacht und eine zusätzliche Kreditermächtigung im Grundgesetz festgeschrieben. Für die übrigen Bundesaufgaben gelte unverändert die Vorgabe, die Verschuldung des Bundes in den Grenzen zu halten, die das Grundgesetz vorschreibt. Diese Grenzen seien mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 und dem Finanzplan 2024 bis 2026 voll ausgeschöpft.

„Die Bundesregierung weiß um die Notlage von Millionen Menschen im Land. Aber sie will nichts dagegen tun. Wir steuern auf eine soziale Katastrophe zu und alles, was der Ampel dazu einfällt, ist die Schuldenbremse", reagiert Jan Korte empört: "Die Antwort der Bundesregierung zeigt: Ein Sondervermögen gegen Armut und Inflation gibt es nicht, weil die Bundesregierung es nicht einrichten kann, sondern weil sie es nicht will. Die Koalition hat vorgemacht, wie man schnell 100 Milliarden für die Aufrüstung der Bundeswehr bereitstellt – wenn man den politischen Willen dazu hat. Genauso könnte sie eine zusätzliche Kreditermächtigung für ein Sondervermögen gegen Armut beschließen. Sie könnte jetzt ein deutlich höheres Bürgergeld einführen, jetzt endlich die Kindergrundsicherung starten und vor dem Winter wirksame Instrumente zum sozialen Ausgleich der Inflation und der Energiepreise umsetzen. Dass sie es nicht tut, ist unverantwortlich, unsozial und gefährlich."