Seitdem im Jahre 2005 im Rahmen des SGB II Jobcenter geschaffen wurden, wurden insgesamt 3,5 Milliarden Euro aus Eingliederungsmitteln dieser Jobcenter zur Deckung von Verwaltungskosten verwendet. Im Jahre 2016 wurden 764 Millionen Euro umgeschichtet und somit fast 20 Prozent der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit verschoben.
Zudem wurde der Etat der Jobcenter für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit seit dem Jahr 2010 von 6,6 Milliarden Euro auf 4,4 Milliarden Euro im Jahr 2017 deutlich reduziert. Im ersten Regierungsentwurf zum Haushalt 2018 sind 4,2 Milliarden Euro vorgesehen. Dies geht aus der Antwort [PDF] der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage von Sabine Zimmermann hervor.
„Es ist ein Skandal, dass seit Jahren Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zum Stopfen des Haushaltsloches für die Verwaltung der Jobcenter verwendet werden und damit zur Unterstützung von Erwerbslosen nicht zur Verfügung stehen. Die Kürzung der Eingliederungsmittel ist ebenso wenig nachvollziehbar. Der Haushalt der Jobcenter muss von einer neuen Bundesregierung deutlich erhöht werden“, kommentiert Sabine Zimmermann die Antwort und weiter:
„Insbesondere Langzeiterwerbslose, ältere Erwerbslose und erwerbslose Menschen mit Behinderungen haben immer noch nur geringe Jobchancen. Der arbeitsmarktpolitische Stillstand der amtierenden Regierung muss schnellstmöglich beendet werden. Viele erwerbslose Menschen wünschen sich eine bessere individuelle Unterstützung, wie zum Beispiel Weiterbildungsangebote, die ihnen aber oft versagt werden. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung ist längst überfällig. Statt Erwerbslose weiterhin aufs Abstellgleis zu schieben und zu drangsalieren, muss ausreichend Geld zur Förderung bereitgestellt werden, insbesondere auch für einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. Grundsätzlich muss das Hartz IV-System abgeschafft und durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden, die wirklich vor Armut schützt und Teilhabe ermöglicht.“