Zum Hauptinhalt springen
Ein alter Mann im Rollstuhl mit einem Zettel »Flasche leer? Danke sehr!« sammelt in einer Fußgängerzone leere Flaschen © dpa/Kay NietfeldFoto: dpa/Kay Nietfeld

Sachverständigenanhörung zur Mindestsicherung: Armutsfest, sanktionsfrei und unbürokratisch

Im Wortlaut von Katja Kipping,

Mit der sanktionsfreien Mindestsicherung hat die Fraktion DIE LINKE ein ausformuliertes Konzept zur Überwindung von Hartz IV vorgelegt. Die Sachverständigenanhörung im Bundestag zur „Sanktionsfreien Mindestsicherung“ am 7. Juni 2021 zeigte breite Zustimmung zu den Kernpunkten des Konzepts bei der überwiegenden Zahl der Sachverständigen. 

Die Kernpunkte einer sanktionsfreien Mindestsicherung

Zentraler Kernpunkt der sanktionsfreien Mindestsicherung ist die Anhebung der Leistungen auf ein armutsfestes Niveau sowie die Abschaffung von Sanktionen. 

Einhellige Auffassung bei Verbänden und Gewerkschaften, insbesondere Diakonie, Caritas, DGB, SoVD und VdK ist, dass die derzeitigen Regelbedarfe zu niedrig sind und auf ein menschenwürdiges soziokulturelles Existenzminimum angehoben werden müssen. 

Die Fraktion DIE LINKE schlägt eine Orientierung der Höhe der sanktionsfreien Mindestsicherung an der Armutsrisikogrenze vor, was derzeit einer Höhe von 1.200 Euro entsprechen würde. Der konkret auf dazu befragte Sachverständige Michael David von der Diakonie erklärte, dass die Diakonie mit ihren Berechnungen auf einen Betrag ähnlicher Höher kommt. 

Der Wegfall der Überprüfung der konkreten Wohnverhältnisse durch eine Pauschalierung von Wohnkosten, die durch Zuschläge in Gebieten mit besonders hohen Mieten, wurde von dem Sachverständigen ebenfalls begrüßt. 

Erheblicher Reformbedarf bei der Sanktionspraxis wurden in den Stellungnahmen fast aller Sachverständigen geltend gemacht. In den Stellungnahmen von DGB und Diakonie werden die Sanktionen für Nichtinspruchnahme von Leistungen und eine Flucht insbesondere von jungen Leistungsberechtigten aus Hilfesystem verantwortlich gemacht. 

Der SoVD hob hervor, dass die „Sanktionspraxis [...] Arbeitnehmer:innen unter Druck“ setzt „sich an schlechte Arbeitsbedingungen anzupassen und auf ihre arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche zu verzichten“.

Michael David von der Diakonie erklärte anschaulich in der mündlichen Anhörung, in welchen konkreten Problemlagen häufig Sanktionen verhangen werden. Die rigiden Zumutbarkeitsreglungen führten insbesondere Menschen mit psychischen Behinderungen, mit besonderen Herausforderungen als Alleinerziehende oder als rassismusbetroffene Menschen zu Sanktionen, nicht weil diese Mitwirkungspflichten nicht nachkommen wollten, sondern weil sie dazu schlicht nicht in der Lage seien. 

Auch die Reglungen zur Bedarfsgemeinschaft wurden in einigen Stellungnahmen als problematisch markiert. Die sanktionsfreie Mindestsicherung überwindet die Bedarfsgemeinschaft, Leistungen werden in ihr individualisiert gewährt. 

Weitere flankierende Maßnahmen wie die Stärkung vorgelagerter Sozialer Sicherungssysteme wie der Arbeitslosenversicherung und die Einführung eines Arbeitslosengeldes Plus sowie die Einführung von Bagatellgrenzen bei Rückforderungen wurden von verschiedenen Sachverständigen als positive Verbesserungen besprochen. Letztere sogar vom Sachverständigen der Bundesagentur für Arbeit. 

Drüber reden reicht nicht

Doch welche Chancen auf Umsetzung gibt es? Hier muss man klar konstatieren, dass die Zukunft offen ist. SPD und Grüne zeigen zwar mit ihren Vorschlägen, die in der Anhörung besprochen wurden, dass sie von Kernpunkten der Hartz-IV-Gesetze abrücken wollen und das Scheitern von Hartz IV erkannt haben. Zumindest bei der Höhe der Regelbedarfe und beim Grundsatz der Sanktionsfreiheit nähern sich die Grünen den Forderungen der Linken und den Positionen von Sozialverbänden an. 

Es ist aber auch deutlich geworden, dass Konsequenzen darauf mit einer Regierungsbeteiligung der CDU nicht möglich sein werden. Die Tatsache, dass die Vorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die teilweise Forderungen der Fraktion DIE LINKE entsprachen, nicht offiziell im Ausschuss behandelt wurden, zeigen, dass es mit der CDU keine Verbesserungen für arme Menschen geben wird. 

Der ebenfalls in der Anhörung behandelte Antrag der FDP-Fraktion enthält sogar noch weitere Repressalien gegen Hartz-IV-Betroffene, die der Sachverständige vom DGB treffend als für „nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar“ bezeichnet.

Die Konzepte Für die Überwindung von Hartz IV liegen also auf dem Tisch. Für die Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung bedarf es daher dringend Mehrheiten links von Union und FDP. 


Mehr zum Thema in unserem Hartz-IV-Dossier