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Rückkehrrecht in Vollzeit: Koalitionäre verspielen Chance

Im Wortlaut von Jutta Krellmann,

Von Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Die Lebenszeit unterliegt immer stärker dem Zugriff der Arbeitgeber. Sie bestimmen was, wie, aber vor allem auch wann wir arbeiten müssen. Zu lange und flexible Arbeitszeiten schaden der Gesundheit und erschweren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gerade wer Angehörige pflegt oder Kinder erzieht, kann nicht 40 Stunden in der Woche einer Lohnarbeit nachgehen. Beschäftigte müssen daher einen individuellen Anspruch haben, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum reduzieren zu können. Genauso wichtig ist es, die Arbeitszeit danach auch wieder erhöhen zu können. Gerade für Frauen ist dies entscheidend, um das berufliche Weiterkommen zu ermöglichen und Rentenansprüche zu erwerben.

Zu viele Einschränkungen

Das im Koalitionsvertrag geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist daher ein längst überfälliger Schritt. Doch wie immer steht hier die CDU auf der Bremse und der SPD fehlt der Saft. Das Rückkehrrecht soll nur für Unternehmen gelten, welche mehr als 45 Mitarbeiter haben. Damit sind von vornherein schon einmal 95,5% aller Betriebe davon ausgenommen bzw. 14,5 Millionen Beschäftigte – 7,6 Millionen Frauen und 6,9 Millionen Männer.

Und eine "zumutbar Grenze" sieht weiter vor, dass in Betrieben mit 45 - 200 Beschäftigten nur jeder fünfzehnte Beschäftigte diesen Anspruch hat. 

Chance für gesellschaftlichen Wandel vertan

Leidtragende sind besonders Frauen, aber auch immer mehr Männer. Wie zeitgemäß ein Rückkehrrecht ist, zeigt die große Unterstützung der Beschäftigten in der Tarifrunde der Metallindustrie. Die Koalitionäre haben die Chance vertan, einen gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen, der die Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt. Eigentlich sollte es mit solcher Politik kein Rückkehrrecht für die GroKo geben ­– nicht mal in Teilzeit.

DIE LINKE setzt sich auch weiter dafür ein, dass das Rückkehrrecht in Vollzeit nicht nur einer Minderheit, sondern allen Beschäftigten zugutekommt. Dies wollen wir gesetzlich verankern. So wird aus fremdbestimmter Flexibilität eine selbstbestimmte und mitbestimmte Arbeitszeitrealität ­– das ist zeitgemäß.


Antwort der Bundesregierung: Schriftliche Fragen 203 und 204 (PDF)


Auswertung der Schriftlichen Fragen 203 und 204 vom Monat Januar 2018 (PDF)