Zum Hauptinhalt springen

Recht auf Homeoffice: Arbeit und Freizeit müssen klar getrennt werden

Im Wortlaut von Susanne Ferschl, Rhein-Neckar-Zeitung,

Von Susanne Ferschl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende


Lange wurde über Homeoffice diskutiert und dann wurde es Mitte März plötzlich gänzlich unreguliert für Millionen Beschäftigte zur täglichen Realität: das Arbeiten von zu Hause. Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) arbeitete im April ein Drittel der Beschäftigten im Homeoffice – zuvor waren es nur knapp 10 Prozent, die regelmäßig von zu Hause arbeiteten. Der süße Traum vom entspannten Arbeiten und freier Zeiteinteilung entpuppte sich angesichts hoher Arbeitsbelastung, permanenter Erreichbarkeit und Kinderbetreuung sowie Hausarbeit als extreme Belastungssituation für viele Beschäftigte.

Wenn Arbeitsminister Heil für den Herbst ein Gesetz zum Recht auf Homeoffice ankündigt, ist das zu begrüßen. Zugleich muss klar sein, dass hierfür gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig sind und dass Beschäftigte, deren Arbeit eine Präsenz erfordert (etwa Pflegekräfte und Verkäuferinnen), nicht leer ausgehen dürfen. Zentral ist, dass Homeoffice zwingend freiwillig bleibt und die Beschäftigten selbst darüber entscheiden können. Die Linke fordert, dass auch im Homeoffice die komplette Arbeitszeit erfasst werden muss, um eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit zu ermöglichen.

Flankierend braucht es ein „Recht auf Nicht-Erreichbarkeit“ am Feierabend und an Wochenenden, das am besten von einem Betriebsrat mitbestimmt ist. Außerdem muss der Kontakt zu den Kolleginnen und dem Betrieb gewährleistet bleiben. Für Beschäftigte, die Homeoffice nicht in Anspruch nehmen können, braucht es einen adäquaten Ersatz. Denkbar ist ein finanzieller Ausgleich für die Wegezeiten zur Arbeitsstätte oder eine Arbeitszeitverkürzung.

Rhein-Neckar-Zeitung,