Gregor Gysi spricht auf der Konferenz "Deutschland – in bester Verfassung?".
Folgende Erklärung zur gesamtdeutschen Verfassung gemäß Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland stellt Gregor Gysi heute in Potsdam, Schloss Cecilienhof, anlässlich der Konferenz "Deutschland – in bester Verfassung? Der Aufbruch in Hessen und Brandenburg. Der Neubeginn in Potsdam vor 20 Jahren. Das Grundgesetz heute." der Öffentlichkeit vor.
"Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde als Provisorium für die BRD geschaffen. Es wurde in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 von den Volksvertretungen der beteiligten deutschen Länder mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949 betrachtete Deutschland als unteilbare demokratische Republik. Der Artikel 146 Grundgesetz erklärt: 'Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.' Die hier in Potsdam am 23. Mai zusammengekommenen Persönlichkeiten vertreten die Meinung, dass die Zeit reif ist, den Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu verwirklichen. Zahlreiche Fragen lässt das Grundgesetz unberücksichtigt, die bereits in den Länderverfassungen, die unter demokratischer Beteiligung der Bevölkerung verabschiedet wurden, enthalten sind.
Zu den offenen Fragen gehören insbesondere: die Aufnahme sozialer Grundrechte und die Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips; ein striktes Verbot der Privatisierung im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge; das Verfahren der Volksgesetzgebung; die Festlegung der Bundesrepublik auf die Friedensstaatlichkeit; keine Kriegseinsätze der Bundeswehr im Ausland; Antifaschismusklausel; die Aufnahme von Kinderrechten; ein striktes Verbot des Betriebes von Atomkraftwerken."