Die miserablen Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen sind seit vielen Jahren hinreichend bekannt. Es gab auch mehrfach Anläufe der Regierung, die Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche zu verbessern. Aber erst als im Frühjahr 2020 ein ganzer Landkreis wegen massenhafter Corona-Ausbrüche im Schlachthof erneut in den Lockdown musste, sah sich die Regierung veranlasst, wirksam durchzugreifen. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz sollte das Werkvertrags-Unwesen in deutschen Schlachthöfen dauerhaft unterbinden und die Lage für die meist osteuropäischen Beschäftigten wirksam verbessern. Der Ankündigung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) folgten im Sommer ein Kabinettsbeschluss und im Spätsommer ein Gesetzentwurf. Alles lief nach Plan und das neue Gesetz sollte im Januar 2021 in Kraft treten. Doch Ende Oktober wurde es überraschend zurückgezogen. Der Koalitionspartner CDU/CSU habe noch „Gesprächsbedarf“ ließ die Regierung wissen. Ganz offensichtlich hatte die Fleischlobby noch mal ordentlich Druck gemacht. Es wäre ja schließlich das erste Mal überhaupt gewesen, dass die Branche empfindliche Beschränkungen ihres Geschäftsfeldes bekommen hätte.
Ein Tanz auf dem Vulkan
Wieder steigen die Corona-Infektionszahlen und wieder sind Beschäftigte in Schlachthöfen betroffen, zuletzt in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es erneut zu größeren Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen kommt, denn geändert hat sich an den Arbeitsbedingungen bislang wenig. Eine Anfrage meiner Fraktion hat ergeben, dass sieben von zehn Beschäftigten in der Fleischindustrie als Leiharbeits- oder Werkvertragsbeschäftigte arbeiten. Und gerade diese Beschäftigtengruppen sind es, die aufgrund miserabler Arbeits- und Unterkunftsbedingungen besonders gefährdet sind, sich bei der Arbeit mit dem Corona-Virus anzustecken. Eine Auswertung von Daten der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe im Auftrag des BMAS zu den Corona-Ausbrüchen in der Fleischwirtschaft zwischen März und Oktober 2020 ergab, dass die Zahl der Infizierten unter Werkvertrags- und Leiharbeitskräften der Fleischwirtschaft doppelt so hoch lag wie unter den Stammbeschäftigten und sogar sechsmal so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Insgesamt gab es in deutschen Schlachthöfen zwischen 15. März und 24. Oktober 4.071 Infizierte.
Es ist unverantwortlich, dass die CDU/CSU ausgerechnet inmitten der zweiten Corona-Welle dieses wichtige Schutzgesetz blockiert und sich zum parlamentarischen Steigbügelhalter einflussreicher Lobbyinteressen macht. Das Verbot von Werkverträgen ist unstrittig, aber an der Leiharbeit will die Fleischwirtschaft unbedingt festhalten. Denn das würde sicherstellen, dass Dumpinglöhne und somit deutsche Wettbewerbsvorteile weiter erhalten blieben. Schließlich haben Expertinnen und Experten schon länger darauf hingewiesen, dass in der Fleischwirtschaft die meisten Werkverträge de facto sehr wahrscheinlich illegale Arbeitnehmerüberlassung, das heißt Leiharbeit ohne behördliche Erlaubnis, waren. Nach einem Verbot von Werkverträgen wäre es für diese Unternehmen ein Leichtes, die Leiharbeitserlaubnis zu erhalten.
Folgerichtig geht es der CDU/CSU nicht um eine Blockade des kompletten Gesetzespakets. Hauptstreitpunkt ist das geplante Verbot der Leiharbeit in Unternehmen der Fleischwirtschaft mit mehr als 49 Beschäftigten. Die Union will das verhindern – zum Teil mit fadenscheinigen Argumenten. Häufig bemüht wird die gesteigerte Nachfrage, etwa in der Grillsaison. Was klingt als werfe sich die CDU/CSU für Freizeitvergnügen des kleinen Mannes in die Bresche, ist nichts anderes als Parteinahme für die Profitinteressen der Fleischlobby. Denn mögliche Auftragsspitzen lassen sich zum Beispiel auch mit Arbeitszeitkonten durchaus abfedern. Aber Leiharbeitende verdienen eben erheblich weniger und das Geschäftsmodell der deutschen Fleischwirtschaft fußt gerade auf diesen Dumpinglöhnen. Eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ergab, dass die Arbeitskosten in der weitgehend tariffreien deutschen Fleischwirtschaft 2017 bei gerade einmal 32.000 Euro pro Beschäftigtem im Jahr lagen – der niedrigste Wert in Europa und weniger als die Hälfte der Arbeitskosten im weitgehend tarifgebundenen Dänemark, wo die Arbeitskosten mit 69.000 Euro pro Beschäftigtem mehr als doppelt so hoch lagen. Ursächlich für diese niedrigen Arbeitskosten in Deutschland sind prekäre Beschäftigungsmodelle: Allen voran Werkverträge und Leiharbeit. Das ist Schmutzkonkurrenz auf dem Rücken der Beschäftigten.
Die Zeche zahlen die Beschäftigten
Den Preis für deutsches Billigfleisch zahlen die zumeist osteuropäischen Kolleginnen und Kollegen. Sie arbeiten in hiesigen Schlachthäusern unter unmenschlichen Bedingungen weit mehr als die hierzulande höchstens zulässigen zehn Stunden täglich unter physischem und psychischem Druck und bekommen oftmals nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn ausbezahlt. Hinzu kommt ein sehr hohes Arbeitstempo. In Berichten der „SoKo Tierschutz“ heißt es, dass die Flucht in den Alkohol unter Schlachthofarbeitern weit verbreitet sei, um die eigene Ausbeutung und die des Viehs überhaupt noch zu ertragen. Gegenüber dem Tagesspiegel berichtet Friedrich Mülln, Gründer der SoKo Tierschutz: „In einem großen Schlachthof in Bayern werde der Kopfschlächter, also derjenige, der für das Betäuben der Tiere und Durchtrennen der Hauptschlagader verantwortlich ist, von seinen Kollegen ‚Weißbier‘ genannt. ‚Der Mann erscheint schon morgens alkoholisiert zur Arbeit, und zwar täglich‘.“
Mittels Auslagerung von Tätigkeiten im Kernbereich der Fleischwirtschaft durch Leiharbeit oder sogenannte „Onsite-Werkverträge“ – das sind Tätigkeiten, die von Angestellten der Werkvertragsfirma auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers ausgeführt werden – entledigen sich die Firmeninhaber ihrer Verantwortung für die Beschäftigten. Etwa durch die Farbe der Mützen würden die Arbeiter und Arbeiterinnen der verschiedenen Werkvertragsunternehmen in der betrieblichen Realität separiert und die jeweiligen Vorarbeiter sorgen für Druck bei der Arbeit. Die Kontaktaufnahme zur Stammbelegschaft werde in einigen Betrieben durch extra Sicherheitskräfte unterbunden, damit die Arbeiterinnen und Arbeiter nicht von grundlegenden Arbeitnehmerrechten oder Standards erfahren, so Karin Vladimirov von der Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten (NGG). Arbeitsrechte gelten nur auf dem Papier – aus der gewerkschaftlichen Beratungspraxis ist bekannt, dass gesetzliche Regelungen zu Lohnfortzahlung bei Unfällen, Krankheit oder Urlaub systematisch umgangen werden und in den Subunternehmen ein Unterdrückungssystem des „hire-and-fire“ etabliert sei. Oft geht mit dem Arbeitsplatz auch die Unterkunft verloren. Derart unter Druck gesetzt und erpressbar, ist es kaum verwunderlich, dass Beschäftigte sich gezwungen sehen, mitunter krank zur Arbeit zu gehen oder verletzt weiterarbeiten.
Leiharbeit verbieten – Tarifbindung stärken
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Fleischwirtschaft jede Möglichkeit nutzt, um auf dem Rücken der Schwächsten ihre Wettbewerbsvorteile auszubauen und die Gewinne zu maximieren. Deshalb muss der Einsatz von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft zwingend gesetzlich untersagt werden. Die Union muss ihre Blockadehaltung beim Gesetzesentwurf endlich aufgeben, wenn sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, dass ihr der Arbeitsschutz und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten weniger wichtig sind, als die Interessen der Fleischbarone. Ohne ein Verbot von Leiharbeit sind Ausweichbewegungen von Werkverträgen zur Leiharbeit zu befürchten. Schon jetzt ist zu beobachten, dass in einigen Unternehmen die Arbeitsverträge entsprechend geändert werden. Im Ergebnis ändert sich so nur etwas auf dem Papier, die Arbeitsbedingungen in der Branche bleiben aber unverändert schlecht. Ein staatlicher Eingriff ist nötig, um in einem ersten Schritt die Bedingungen auf ein menschenwürdiges Niveau zu heben und für ungefähre Waffengleichheit der Sozialpartner in Tarifverhandlungen zu sorgen. Es ist Aufgabe von Politik, Regelungen zu schaffen, die Missbrauch und Ausbeutung unterbinden. So richtig es ist, die Branche in die Tarifbindung zurückzuholen, um gute Arbeitsbedingungen flächendeckend durchzusetzen, so falsch sind die Vorschläge von Seiten der Unternehmen oder der CDU/CSU, den Einsatz von Leiharbeit nicht gesetzlich zu verbieten, sondern tarifvertraglich zu regeln. Hier wird die Tarifautonomie schamlos als Feigenblatt benutzt, um eine klare gesetzliche Regelung zu vermeiden. Diesen Vorstößen ist eine klare Absage zu erteilen. Nach Jahrzehnten systematischer Tarifflucht der Fleischwirtschaft ist es Augenwischerei, anzunehmen, dass Gewerkschaften im Gegenzug für Verschlechterungen – wie das Weiterbestehen der Leiharbeit – an anderer Stelle qualitative Verbesserungen erreichen könnten. Nur das Arbeitsschutzkontrollgesetz ohne Aufweichungen wäre eine solche gesetzliche Grundlage, auf der ein flächendeckender Branchen-Tarifvertrag verhandelt werden könnte. So zentral es ist, für das branchenspezifische Verbot von Leiharbeit zu streiten, so wichtig bleibt es, Leiharbeit flächendeckend zu verbieten. Denn Lohndumping durch Leiharbeit ist ein gewichtiges Problem am gesamten deutschen Arbeitsmarkt.