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„Normalerweise kein Spurenvernichtungskommando“

Nachricht,

 

Von Gerd Wiegel

 

Nachdem sich der NSU-Untersuchungsausschuss in den ersten drei Zeugenvernehmungen mit dem „Tatort“ Zwickau und den Funden rund um die Wohnung des Trios in der Frühlingstraße befasst hat, ging es am 14. April um Eisenach am 4.11.2011, den Überfall auf die dortige Sparkasse und die beiden Toten Böhnhardt und Mundlos im Wohnmobil.

Bevor es jedoch zur Zeugenvernehmung kam, wurde in geschlossener Sitzung über die Konsequenzen und den aktuellen Ermittlungsstand zum Verdacht beraten, dass Uwe Mundlos zwischen 2000 und 2002 in der Baufirma des Zwickauer Neonazis und V-Mannes des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Ralf „Manole“ Marschner, gearbeitet haben soll. Klar ist, dass sich der Untersuchungsausschuss im Juni mit diesem Thema intensiv befassen wird. Voraussetzung dafür ist jedoch eine lückenlose Einsicht in die noch vorhandenen Akten zu Marschner und in die Vernehmungsprotokolle des BKA von ihm und seinen Mitarbeitern. Hierzu wurde eine Reihe von Beweisbeschlüssen durch den PUA gefasst.

In der Beweisaufnahmesitzung wurden in elf Stunden insgesamt fünf Zeugen gehört, die alle direkt mit den Ereignissen am 4.11.2011 in Eisenach befasst waren oder dazu ermittelten. Um gute und (fast zu) schnelle Polizeiarbeit ging es mit dem Zeugen Leucht, der als Ermittler der sächsischen Polizei aus Zwickau mit der Bankraubserie befasst war, die mutmaßlich von Mundlos und Böhnhardt seit 1999 betrieben wurde. Am 4.11.2011 setze der Zeuge bereits eine Stunde nach dem Bankraub in Eisenach eine Fahndungsmeldung ab, die den Tathergang und die Suche nach einem weißen Wohnmobil umfasste. Da sich die Ermittler aus Sachsen und Thüringen seit dem Überfall auf eine Sparkasse in Arnstadt im Oktober 2011 gut kannten, da diese Tat aufgrund ihrer Merkmale für die Ermittler zu der seit 2007 ruhenden Serie gehörte, gab es auch am 4.11. einen sehr schnellen Kontakt von Thüringen nach Sachsen, da man jetzt davon ausging, dass es eine heiße Spur zu den Tätern gebe.

Mit dem Auffinden des Wohnmobils im Eisenacher Stadtteil Stregda bestätigte sich diese Vermutung. Als erster leitender Beamter war der Leiter der KPI Eisenach, Lotz,  am Wohnmobil und wurde vom Ausschuss gut vier Stunden lang zu seinem Wissen und seinem Handeln befragt. Von der Frage der Löscharbeiten im brennenden Wohnmobil, über den ersten Blick auf die zwei Leichen, die Sichtung im Fahrzeug bis zur Entscheidung, dieses abschleppen zu lassen, wurden alle relevanten Punkte mit dem Zeugen durchgegangen. Nach dem Eintreffen des Leiters der KPI Gotha, Menzel, war dieser Ermittlungsleiter und für alle Schritte am Tatort verantwortlich. Trotz einzelner Differenzen wollte sich Lotz jedoch nicht von einigen umstrittenen Entscheidungen durch Menzel distanzieren. Dabei stand und steht die Entscheidung, das Wohnmobil abschleppen zu lassen, im Zentrum der Kritik, ist doch hiermit ohne Zweifel die Spurenlage verändert worden. Laut Lotz wurden alle relevanten Spuren fotografisch dokumentiert, einzelne Asservate – so die im Wohnmobil gefundenen Dienstwaffen von Michèle Kiesewetter und ihres Kollegen Arnold – vorab gesichert. Somit habe er keine Einwände gegen die Entscheidung von Menzel erhoben, das Wohnmobil abschleppen zu lassen.

Deutlich wurde durch den Zeugen Lotz die ungeheure Dynamik, mit der sich der „Fall“ entwickelte. Hatte man es am Anfang mit Bankräubern zu tun, die vermeintlich vor Ergreifung durch die Polizei Suizid verübten, wurden daraus noch im Laufe des Abends mutmaßliche Mörder eine Polizistin, die als Personen aus dem Nazimilieu in Thüringen identifiziert wurden. Die Frage nach einer möglichen dritten Person am Tatort und den Umstände der jeweiligen Tötungen spielten ebenfalls eine längere Rolle. Letztlich kann die bis heute gängige Version des Ablaufes nicht mit hundertprozentiger Sicherheit belegt werden, allerdings gibt es für die These einer dritten Person oder eines gänzlich anderen Ablaufs erst recht keine Belege. Auch die später vernommene Zeugin der Tatortgruppe, Michel, gab an, dass es rund um das Wohnmobil keinerlei Hinweise auf andere Personen gegeben habe. Die Anwesenheit von Verfassungsschützern oder anderen Geheimdiensten am Wohnmobil konnte vom Zeugen Lotz nicht bestätigt werden, ihm seien alle Personen über die Polizei bekannt gewesen.

Anders als Lotz sah die Zeugin Michel von der Tatortgruppe im Abschleppen des Wohnmobils einen klaren Verstoß gegen die Regeln der Tatortarbeit. In der Beratung dazu haben sie klar widersprochen bzw. ihre Bedenken geäußert, aber schließlich müsse der Leiter des Einsatzes die Entscheidungen treffen. Ihr hätten, so vermutete die Zeugin, die Informationen zum Hintergrund dieser Entscheidung gefehlt. Trotz deutlicher Zurückhaltung der Zeugin fiel von ihr das Wort „Spurenvernichtungskommando“, als das sich normalerweise die Polizeiführung nicht zeige. Deutlich wurde durch die Zeugin, dass in diesem Fall eine klar hierarchische Entscheidungskette bestand, in der die Einwände der Kolleg_innen kein Gehör fanden. Ihre Anweisung habe gelautet, sich vordringlich um die Identifizierung der Toten zu kümmern, was aus polizeilicher Sicht, zwecks weiterer schneller Ermittlungen, durchaus sinnvoll sein kann.

Der Zeuge Sopuscheck war am 5.11. mit der Sicherung von Asservaten im Wohnmobil befasst und hat dabei u.a. einen Rucksack mit verschiedenen  CDs bzw. DVDs gefunden. An die Aufschrift „NSU“ auf einzelnen DVDs konnte er sich nicht mehr erinnern. Die Asservate wurden verpackt und an das LKA übergeben – eine inhaltliche Sichtung erfolgte nicht. Hätte man sich die DVDs angesehen, wäre schon am 5.11. und nicht erst am 9.11. mit dem Auffinden der Ceska-Waffe im Brandschutt in Zwickau die ganze Dimension des Geschehens deutlich geworden.

Schließlich wurde mit dem Zeugen Hummert ein damaliger Computerfachmann des LKA Thüringen gehört, der den Auftrag hatte, die Wegfahrsperre des Wohnmobils zu untersuchen und der auch die Festplatten der Helfer des Trios, Wohlleben und Kapke, entschlüsseln und sichern sollte. Die Schilderungen des Zeugen zu später Stunde machten einige Schlampereien des BKA deutlich, die bei den Ausschussmitgliedern ungläubiges Staunen hervorriefen. So fand Hummert beim Ausbau der Wegfahrsperre im Februar 2012 eine Patronenhülse im Fahrerraum des Wohnmobils, die das BKA bis dahin übersehen hatte. Nachdem die Wegfahrsperre mühsam ausgebaut wurde, verzichtete das BKA ohne Angabe von Gründen darauf, sie auszulesen. Schließlich wurde Hummert im Amt morgens um 6:15 Uhr von einer Gruppe BKA-Beamter aufgefordert, die noch nicht gesicherte und ausgelesene Festplatte von Wohlleben sofort herauszugeben. Später forderte man von ihm die Übersendung der Datensicherung und beschwerte sich, dass diese nicht vollständig sei.

Nicht nur an dieser Stelle zeigte sich erneut eine seltsame Arbeitsweise des BKA. Auch im morgens thematisierten Fall des V-Mannes Marschner blieb unklar, wie energisch das BKA hier ermittelt hat. Der Untersuchungsausschuss wird dieser Frage und auch den offene Fragen zum Tatort Eisenach in den nächsten Sitzungen nachgehen. Am 28. April findet die nächste öffentliche Sitzung statt.

linksfraktion.de, 18. April 2016