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André HahnFoto: © DBT / Achim Melde

Neues BND-Gesetz in dieser Form verfassungswidrig

Im Wortlaut von André Hahn,

Von André Hahn, für DIE LINKE stellvertretender Vorsitzender im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags


Sollte der von Bundesregierung und Koalition vorgelegte Gesetzentwurf tatsächlich so im Bundestag beschlossen werden, ist das neue BND-Gesetz eindeutig verfassungswidrig. Diese Auffassung vertreten nicht nur Prof. Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtshofes, und Berthold Huber, stellvertretender  Vorsitzende der G 10-Kommission des Bundestages – ebenfalls ein renommierter Richter –, sondern auch fast alle Sachverständigen in der jüngsten Anhörung des Innenausschusses.

Dabei geht es vor allem um die künftigen Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes, wo fast alles, was sich im NSA-Untersuchungsausschuss als fragwürdig, klar rechts- oder gar grundgesetzwidrig herausgestellt hat, nun nachträglich legitimiert werden soll. Die Frage , ob der Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 Grundgesetz auch bei der Auslandsaufklärung des BND auch für nichtdeutsche Staatsbürger gilt, steht dabei im Zentrum. Die Regierung verneint das, aller gegenteiligen Expertisen und Warnungen zum Trotz. 

Man muss daher kein Prophet zu sein, um vorherzusagen, dass das neue BND-Gesetz letztlich beim Bundesverfassungsgericht landen und dort vermutlich in zentralen Punkten auch kassiert werden wird.

Auf der Tagesordnung der Anhörung standen eigentlich auch die Gesetzentwürfe der Koalition sowie von LINKEN und Grünen zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste. Aus Zeitgründen konnte darüber kaum diskutiert werden. Unseren Antrag auf zwei getrennte Anhörungen hatte die Koalition zuvor abgelehnt.

Auf meine Frage, wie eventuell existierende Rechts- oder gar Verfassungsbrüche der Geheimdienste denn aufgedeckt und im Zweifel abgestellt werden können, wenn öffentliche Bewertungen des Kontrollgremiums nur möglich sind, wenn auch die Regierungsfraktionen zustimmen und die Oppositionsvertreter derartige Missstände ansonsten nur unter Verstoß gegen die geltenden Geheimhaltungsregelungen anprangern können, womit sie sich strafbar machen, erklärte ein von der Koalition benannter Sachverständiger freimütig: "Hinter den notwendigen Geheimhaltungserfordernissen müssten Oppositionsrechte im Zweifel eben zurückstehen." Er hätte auch keine Idee, wie man dies ändern könne. Soviel zur angeblich wirksamen Kontrolle der Dienste durch das Parlament…

Die kritische Sicht der LINKEN, die Geheimdienste perspektivisch abschaffen will, wurde durch die Anhörung einmal mehr bestätigt.