Kennen Sie das? Wenn der Fernseher dunkel, der Kühlschrank warm bleibt oder die Waschmaschine viel zu früh mit Furcht einflößenden Geräuschen aus dem Leben scheidet, dann ist die Reparatur meist teurer als die Neuanschaffung. Also wird neu gekauft. Der Branchenverband Bitkom geht davon aus, dass sich in jedem Haushalt durchschnittlich bis zu 50 Elektrogeräte wiederfinden. Jährlich fallen bis zu 1.000.000 Millionen Tonnen Schrott bundesweit an.
Die Berge Elektronikschrott werden größer, und die Neugeräte benötigen immer mehr neue Ressourcen. Dabei kommen viele Rohstoffe gerade im IT-Bereich aus Krisenregionen, wo sie unter fragwürdigen ethischen und ökologischen Bedingungen gefördert werden. Kurze Produktzyklen sind für die auf Wirtschaftswachstum orientierte Marktwirtschaft in der westlichen Welt geradezu existenziell. Sie haben aber katastrophale Auswirkungen in anderen Gegenden der Erde und sind hierzulande sozial nicht zu vertreten. Verschleiß gibt es überall, und irgendwann gehen Dinge kaputt. Häufig entsteht der Eindruck, dass das direkt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist passiert. Was nach einem Konjunkturprogramm für Technikhersteller klingt, konnte bislang nur indizienhaft bestätigt werden. Die sogenannte geplante Obsoleszenz – also das bewusste Einbauen von Schwachstellen in Produkte, die dazu führen sollen, dass diese vorzeitig kaputt gehen (nicht zu verwechseln mit Sicherheits-Sollbruchstellen) – ist gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten. Jedoch müssen die Behörden den Beweis erbringen, dass ein Produkt absichtlich fehlerhaft konstruiert ist. Wegen der Komplexität der Technik ist das aber kaum nachzuweisen.
Eine Möglichkeit, gegen frühzeitigen Ausfall vorzugehen, wäre, Mindestnutzungszeiten einzuführen. Bei Staubsaugern gibt es das schon. Die Verordnungen zur EU-Ökodesignrichtlinie legen fest, dass ein neuer Staubsauger ab kommendem Jahr insgesamt mindestens 500 Arbeitsstunden durchhalten muss. Wer pro Woche zwei Stunden staubsaugt, sollte das Gerät fünf Jahre lang problemlos nutzen können – das wäre in Ordnung. Wenn aber bei einer täglichen Nutzung von zwei Stunden das Gerät bereits nach 250 Tagen ausfiele – wäre das nicht einmal ein Jahr und das wäre zu früh. Das Prinzip ist jedoch gut, und warum sollten solche Mindestnutzungszeiten nicht in vernünftiger Länge für alle anderen technischen Geräte eingeführt werden? In Norwegen beispielsweise existiert bereits eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von fünf Jahren bei langlebigen Produkten.
DIE LINKE. im Bundestag macht in einem Antrag dazu konkrete Vorschläge: Kühlgeräte und Waschmaschinen sollen mindestens fünf Jahre voll funktionsfähig sein, drei Jahre alle anderen Küchengeräte, ebenso Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik sowie IT-Geräte und Mobiltelefone. Die Nutzbarkeit des Gerätes steht dabei im Vordergrund: Lackkratzer oder Verfärbungen, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, sollen beispielsweise ausgenommen bleiben. Zusätzlich muss es ein Umdenken im Produktdesign geben. Das Konzept des Fairphones ist dafür beispielgebend: ein modularer Aufbau, der garantiert, dass Geräte einfach und sogar durch die Nutzerin und den Nutzer selbst repariert werden können.
Allein das wäre aber nur ein kleiner, wenn auch wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Das Verhalten und die Lebensweise der Verbraucherinnen und Verbraucher selbst bestimmen den Markt erheblich mit. Gerade bei Mobiltelefonen ist es oftmals gar nicht die Lebensdauer des Geräts, sondern der Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer nach einem neuen Gerät, der den Ausschlag für eine Neuanschaffung gibt. Mobilfunkbetreiber erzeugen diese Nachfrage auch gezielt, indem sie Verträge offerieren, bei denen man alle ein bis zwei Jahre ein neues Telefon erhält. Gleichzeitig gibt es aus den Softwareschmieden immer wieder neue technische Spielereien, die nur mit der allerneuesten Smartphone-Generation funktionieren. Die Menschen sollen diese Geräte dann kaufen, um modisch im Trend zu bleiben. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE, dass Geräte so konzipiert sein müssen, dass »Upgrades« auch ohne die Anschaffung eines Neugeräts gut möglich sind. Digitale Obsoleszenz gipfelt auch in der Einstellung von Herstellersupports für angeblich veraltete Software. Das Konzept von Mindestnutzungszeiten schöbe der digitalen Obsoleszenz einen Riegel vor.
Trotzdem: Ohne weitere Regulierung wird es auch zukünftig lukrativ bleiben, problemlos funktionierende Technik durch neue zu ersetzen. DIE LINKE schlägt deshalb die Einführung einer Ressourcenverbrauchsabgabe vor. Diese Abgabe sollte die Inanspruchnahme neuer Ressourcen deutlich verteuern, Sekundärrohstoffe würden bevorteilt. Damit sich das nicht sozial nachteilig auswirkt, soll mit den Einnahmen die kommunal organisierte Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Somit können Abfallgebühren gesenkt werden. Zusätzlich soll ein Fonds geschaffen werden, mit dem Haushalte mit geringem Einkommen unterstützt werden, energieintensive Altgeräte durch neue sparsame Geräte zu ersetzen. Denn dort lohnt sich ein Austausch tatsächlich, sowohl ökologisch als auch sozial.