Auswertung der Antwort der Bundesregierung (PDF) auf die Kleine Anfrage „Ausmaß und Struktur der geringfügigen Beschäftigung" (BT-Drs. 19/4681) von Susanne Ferschl u.a. und der Fraktion DIE LINKE.
Zusammenfassung:
2018 war jede/r fünfte abhängig Beschäftigte ein Minijobbender: 23 Prozent betrug der Anteil der geringfügig entlohnt Beschäftigten an bundesweit allen Beschäftigten. Die Anzahl der Minijobbenden insgesamt ist seit 2003 um 35 Prozent angewachsen. Immer mehr Menschen sind auf einen Zweitjob angewiesen: Jede/r Zwölfte sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (8,5 Prozent) übt eine geringfügige Beschäftigung im Nebenjob aus – knapp eine knappe Millionen Menschen mehr als vor 10 Jahren.
Zugenommen haben auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Die Zahl der minijobbenden Rentner*innen hat sich seit 2003 verdoppelt – das ist ein Anstieg um eine halbe Millionen. Zu Beginn des Jahres 2018 arbeiteten knapp eine Millionen Rentner*innen in einem Minijob (+ 27 Prozent in den vergangenen sechs Jahren).
Jede/r zweite geringfügig Beschäftigte ist im Haupterwerbsalter zwischen 25 und 55 Jahren. Entgegen landläufiger Vorurteile verfügen geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Mehrheit über einen anerkannten Berufsabschluss (51 Prozent) oder einen akademischen Abschluss (7,6 Prozent). Minijobs führen zu Armut im Erwerbsleben und im Alter: Der Anteil der Minijobbenden, die auf den Bruttolohn bezogen unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt werden, lag 2014 bei 64,8 Prozent. Der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Minijobbenden lag im gleichen Jahr bei 9,40 Euro (West 9,58 Euro und Ost 7,86 Euro). Dieser Verdienst entspricht 55 Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes in 2014: 16,97 Euro (West 17,46 Euro und Ost 13,80 Euro) für das Jahr 2014.
Das Gastgewerbe beschäftigte 2017 in absoluten Zahlen die meisten Minijobbenden. Folglich erhielten die Beschäftigten dieser Branche auch die mit Abstand höchsten Zahlungsansprüche: Knapp eine Million Euro zahlte der Staat Aufstockungsleistungen an geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe. Insgesamt waren es 2017 rund 4,3 Milliarden Euro SGB II-Leistungen, die für die Aufstockung von geringfügig Beschäftigten aufgewandt wurden – 61,5 Millionen Euro mehr als noch vor 10 Jahren.
Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, kommentiert:
"Die Zahl der Minijobs wächst und reguläre Jobs werden ersetzt. Die oft gut ausgebildeten Minijobbenden können vom Lohn nicht leben und sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. So subventioniert der Staat Unternehmen, die durch Minijobs an Löhnen sparen. Das ist staatlich subventionierte Lohndrückerei. Wenn immer mehr Rentner*innen und Beschäftigte zusätzlich im Minijob arbeiten, heißt das Problem: Armut trotz Arbeit! Die längt überfällige Anhebung des Mindestlohns auf ein armutsfestes Niveau von mindestens 12 Euro, wie es DIE LINKE seit Langem fordert, wäre ein wichtiger Schritt zur Austrocknung dieses Niedriglohnsektors!"
Hier gibt es die Ergebnisse im Einzelnen zum Herunterladen als PDF