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Auf einem Fünf-Euro-Schein stehen Würfel mit den Worten Lohn und Hohn © picture alliance/dpa-ZentralbildFoto: picture alliance/dpa-Zentralbild

Mindestlohn reicht vielerorts nicht für Unterkunft und Heizung

Nachricht von Susanne Ferschl,

Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel: Der Mindestlohn reichte im vergangenen Jahr vielerorts nicht einmal für Unterkunft und Heizung, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE.

Susanne Ferschl: „Es läuft etwas schief, wenn Beschäftigte trotz Vollzeitjob ergänzend auf Hartz IV angewiesen sind. Auch fünf Jahre nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ist dieser weder armutsfest noch existenzsichernd. Vielerorts reicht er nachweislich nicht einmal zur Deckung der Kosten von Unterkunft und Heizung. Versuche, den Mindestlohn zu erhöhen, scheiterten bisher am Widerstand von Union und SPD. DIE LINKE fordert, den Mindestlohn einmalig auf 13 Euro zu erhöhen, damit Arbeit im Erwerbsleben und im Alter vor Armut schützt.“

Im Jahresdurchschnitt 2020 lagen deutschlandweit die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (KdU) für Ein-Personen-Haushaltsgemeinschaften bei 413 Euro. In mehr als einem Drittel aller Bundesländer und fast 100 Kreisen oder kreisfreien Städten war eine Vollzeitbetätigung (bei einer durchschnittlichen tariflichen Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden) auf Mindestlohnbasis nicht bedarfsdeckend: So hätte für einen Ein-Personen-Musterhaushalt in Westdeutschland der Mindestlohn bei 9,42 Euro statt bei 9,35 Euro liegen müssen, um außerhalb des Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zu liegen. 

Hinzu kommt, dass nicht alle KdU anerkannt werden. So lagen beispielsweise in Bayern 2020 die laufenden tatsächlichen Kosten (452 Euro) 17 Euro über den laufenden anerkannten Kosten (435 Euro). Es bräuchte einen Lohn von 9,62 Euro, um über den bayernspezifischen Schwellenwert zu kommen. Der am 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro angehobene Mindestlohn 2021 hätte in Bayern nicht einmal den Bedarf von 2020 gedeckt: Ein Ein-Personen-Musterhaushalt hätte trotz Vollzeittätigkeit aufstocken müssen. 

2021 stellt sich keine Verbesserung ein: Bei einer Vollbeschäftigung von 37,7 Wochenstunden beim Mindestlohn von 9,60 Euro dürften die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung höchstens 432 Euro monatlich betragen, damit für einen Ein-Personen-Musterhaushalt kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II besteht. Doch bereits 2020 lag mehr als jede dritte Bedarfsgemeinschaft mit einer Person (Ein-Personen-Haushaltsgemeinschaft) über dieser Schwelle: So gab es 468.000 dieser Bedarfsgemeinschaften, in denen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (Unterkunftsart Miete) über dem Schwellenwert von 432 Euro lagen. Das entspricht einem Anteil von 38 Prozent. Die Kosten der Unterkunft und Heizung betrugen hier durchschnittlich 540 Euro. Mit dem Mindestlohn kommt man also nicht weit. Oftmals wäre selbst das bloße Wohnen zu teuer.


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