Einer von Fünf Beschäftigten arbeitet im Niedriglohnsektor, auch zum Mindestlohn von 9,19 Euro. Wie hoch der Mindestlohn sein müsste, um nach 45 Jahren Vollzeitarbeit eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu bekommen, hat Susanne Ferschl die Bundesregierung gefragt.
Frage an Bundesregierung
Wie viele Entgeltpunkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem aktuellen Rentenwert notwendig, um eine Nettorente oberhalb des durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung im Alter außerhalb von Einrichtungen für einen Alleinlebenden (ohne Mehrbedarfe, letzter verfügbarer Datenstand) zu erhalten, und welcher Bruttostundenlohn (Arbeitnehmerbrutto) ist aktuell notwendig, um in zwölf Monaten Vollzeitarbeit (= 38,5 Arbeitsstunden pro Woche) eine Anzahl an Entgeltpunkten zu erreichen, die einem Fünfundvierzigstel dieser Summe entspricht?
Antwort der Bundesregierung
Der durchschnittliche Bruttobedarf von Empfängerinnen und Empfängern der Grundsicherung im Alter, die außerhalb von Einrichtungen leben, beträgt 814 Euro (Stand Dezember 2017, Daten für Dezember 2018 werden erst im April/Mai 2019 vorliegen). Um eine Nettorente oberhalb dieses Betrags zu erhalten, würden aktuell 28,5 Entgeltpunkte benötigt. Um dies bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg zu erreichen, wäre aktuell rechnerisch ein Stundenlohn von 12,80 Euro erforderlich. Diese Betrachtung vernachlässigt allerdings die zusätzliche Altersvorsorge, mit der eine deutlich höhere Gesamtversorgung erzielt werden kann.
Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:
„Jeder fünfte Beschäftigte arbeitet heute im Niedriglohnsektor - auch zu einem Mindestlohn von 9,19 Euro. Dabei hat die Bundesregierung gerade bestätigt, dass schon 2017 ein Stundenlohn von 12,80 Euro notwendig gewesen wäre, um eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu bekommen. Erwerbs- und Altersarmut sind die Folgen politischer Fehlentscheidungen. Deshalb muss der Mindestlohn erhöht werden. Das hat auch die SPD verstanden und schließt sich unserer Forderung jetzt an. Wer eine Respekt-Rente fordert, darf Respekt-Löhne nicht vergessen. Es ist ungerecht, dass ausgerechnet diejenigen Arbeitgeber subventioniert werden, die auf Kosten der Allgemeinheit Lohnkosten drücken und damit Armut im Alter maßgeblich verursachen. Ich freue mich, dass DIE LINKE mit der SPD nun einen Bündnispartner hat, um gemeinsam einen Mindestlohn von mindestens 12 Euro umzusetzen.“
Warum wir 12 Euro Mindestlohn fordern:
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn soll existenzsichernd sein, eine armutsfeste Rente garantieren und sicherstellen, dass auch die unteren Lohngruppen – die besonders auf den Mindestlohn angewiesen sind – nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden.
Diese Höhe deckt sich mit der Vorgabe der Linken, dass der Mindestlohn 60 Prozent des Durchschnittslohns betragen soll. Seit 2015 haben sich die Löhne laut Statistischem Bundesamt um 4,8 Prozent erhöht. Ein Plus von 4,8 Prozent auf den Durchschnittslohn des Jahres 2015 von 20,44 Euro entspricht einem Plus von 98 Cent bzw. einem Durchschnittslohn von 21,42 Euro. 60 Prozent davon ergeben 12,85 Euro, ein Betrag also, der deckungsgleich mit dem Stundenlohn ist, den die Bundesregierung aktuell für notwendig erachtet, um nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erhalten: ein Stundenlohn von 12,80 Euro.
Die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage von Susanne Ferschl