Von Susanne Ferschl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Die Bundesregierung feiert sich für das Instrument des Kurzarbeitergeldes. Das war schon in früheren Arbeitsmarktkrisen der Fall. Das Kurzarbeitergeld wird dabei gern als deutsche Besonderheit dargestellt: Ein Alleinstellungsmerkmal, mit dem Deutschland gut durch die Krise kommt. Doch vergleichbare Regelungen gibt es in vielen anderen europäischen Ländern auch, oft sogar mit einem höheren Sicherungsniveau. In Dänemark, Schweden, den Niederlanden oder in Irland wird ein Kurzarbeitergeld von bis zu 100 Prozent gezahlt. In einigen Ländern fungiert es zudem als Untergrenze, orientiert an der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns.
Deutschland bildet mit 60 bzw. 67 Prozent Kurzarbeitergeld eher das Rücklicht im europäischen Vergleich. In einigen Branchen wird es per Tarifvertrag aufgestockt. Doch gerade im Niedriglohnsektor ist die Tarifbindung gering. Außerdem enthält nicht jeder Tarifvertrag Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Es braucht also ein gesetzliches Mindestkurzarbeitergeld – eine untere Haltelinie, die sich am Mindestlohn orientiert und Existenzsicherung garantiert. Sinnvoll wäre eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des monatlichen Nettoentgelts, um die Menschen vor dem Absturz in die Armut zu bewahren.
DIE LINKE hat frühzeitig ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent des Nettoentgeltes für Mindestlohnbeschäftigte gefordert. Die Initiative von ver.di und NGG nach einem branchenübergreifenden Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro bekräftigen wir mit unserem Antrag „Mindest-Kurzarbeitergeld jetzt einführen“, den wir diese Woche in den Bundestag eingebracht haben.
Kurzarbeit darf nicht zu Armut führen
Wir sagen: Menschen mit geringem Einkommen brauchen ein Minimum. Millionen Beschäftigte bezogen und beziehen in der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld. Für viele bedeutet das enorme Einnahmeverluste. Erst ab einem Bruttogehalt von 2.450 Euro (ohne Kinder, Steuerklasse 1) bekommt man bei einem Arbeitsausfall von 100 Prozent ein Kurzarbeitergeld von etwa 1.005,57 Euro. Doch viele Beschäftigte liegen darunter. Mittlerweile arbeitet jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich. In Ostdeutschland ist es sogar jeder Dritte. Auch wenn die Bundesagentur für Arbeit keine Angaben zu durchschnittlichen Höhen des Kurzarbeitergeldes machen kann, wird angesichts dieser Zahlen schnell klar, dass ein beträchtlicher Teil der Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter in die Armut abrutscht.
Vor allem das Gastgewerbe, das die Bereiche Beherbergung und Gastronomie umfasst, ist in besonderer Weise vom Lockdown betroffen. Die Gehälter der Beschäftigten waren hier schon vor der Pandemie ausgesprochen niedrig. Der mittlere Lohn für Vollzeitbeschäftigte liegt bei nur 2.036 Euro brutto, in Ostdeutschland sind es sogar nur 1.884 Euro. Bei einem hundertprozentigen Arbeitsausfall ergibt sich daraus ein Kurzarbeitergeld von gerade einmal 864 Euro. Eine Neuregelung zum Kurzarbeitergeld, die noch während der Krise beschlossen wurde, sieht leichte Verbesserungen vor. Ausreichend ist sie aber nicht. Demnach würden Beschäftigte ab dem vierten Monat 70 Prozent, ab dem siebten Monat 80 Prozent ihres Bruttogehalts bekommen. Für die Beschäftigten des Gastgewerbes wäre das eine geringe Aufstockung: Sie bekommen ab dem vierten Monat 1.008 Euro und ab dem siebten Monat 1.152 Euro.
Aus Sicht der LINKEN greift die Aufstockung jedoch zu spät und ist zu gering. Ein für alle gültiges gesetzliches Mindestkurzarbeitergeld, das sofort gezahlt wird und für alle gilt, wäre deutlich gerechter.