Auswertung der Antwort der Bundesregierung (PDF) auf die Kleine Anfrage „Atypische Arbeitszeiten in Deutschland“ (Drs. 19/00276) von Jutta Krellmann u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag
Zusammenfassung:
Immer mehr Beschäftigte schichten, arbeiten abends oder nachts, am Wochenende und Feiertagen. Bei Leiharbeit und befristeter Beschäftigung sind atypische Arbeitszeiten besonders weit verbreitet.
Jede/r vierte Beschäftigte arbeitet am Wochenende oder in den Abendstunden: 9,1 Millionen arbeiten ständig bzw. regelmäßig am Wochenende (+12,5 %) und 5,1 Millionen regelmäßig an Sonn- und Feiertagen (+27,2 %). 8,9 Millionen Beschäftigte arbeiten abends (+10,8 %) und 3,3 Millionen sogar regelmäßig nachts (+10,5 %). In Schichten arbeiten 5,8 Millionen Beschäftigte (+21,5 %).
Atypische Arbeitszeiten bergen gesundheitliche Gefahren: Schichtarbeitende klagen häufiger über Schlafstörungen, Rücken- und Kreuzschmerzen und körperliche Erschöpfung. Beschäftigte, die am Wochenende arbeiten, über Müdigkeit und Rückenschmerzen. Diejenigen, die Überstunden leisten, berichten durchgängig häufiger von körperlichen und psychischen Beschwerden. Beschäftigte mit hohen Einflussmöglichkeiten auf ihre Arbeitszeiten, berichten hingegen deutlich seltener von gesundheitlichen Beschwerden.
In den letzten zehn Jahren stieg die Zahl der Beschäftigten, die regelmäßig länger als 48 Stunden arbeiten, deutlich auf
1,7 Mio. (+10,4 %) an. Dabei steigt das Unfallrisiko nach der achten Arbeitsstunde stark an, während die Produktivität und die Leistungsfähigkeit gleichzeitig sinken.
Dazu erklärt Jutta Krellmann, MdB, Expertin für Arbeit und Mitbestimmung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:
"Die Lebenszeit unterliegt immer stärker dem Zugriff der Arbeitgeber. Sie bestimmen was, wie aber vor allem auch wann wir arbeiten müssen. Die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit verschwimmen zunehmend. Damit muss Schluss sein. Die Bedürfnisse und die Gesundheit von Menschen sind über ökonomische Interessen zu stellen. Es ist nicht akzeptabel, dass Flexibilität immer nur zu Lasten der Beschäftigten geht. Wir müssen die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden begrenzen und Beschäftigte brauchen ein Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit. So wird aus fremdbestimmter Flexibilität eine selbstbestimmte und mitbestimmte Arbeitszeitrealitäten- das ist zeitgemäß."
Ergebnisse im Einzelnen finden Sie in diesem PDF.