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Leiharbeit weiter auf dem Vormarsch

Nachricht von Klaus Ernst,

Auswertung der Antwort der Bundesregierung (PDF) auf die Kleine Anfrage „Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit in Deutschland und in Europa“ (BT-Drs. 18/13147) der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

 

Die Leiharbeit ist auch in den vergangenen Jahren weiter angewachsen. Im Dezember 2016 gab es mit 993.000 fast eine Million Leiharbeitskräfte. Im Vergleich zu 2013 sind das 16,4 Prozent mehr, im Vergleich zu 2003 hat sich die Zahl sogar verdreifacht. Besonders hoch sind die Anteile von Leiharbeitskräften an allen Beschäftigten in Bremen und Thüringen. Während der Anteil bundesweit bei 2,7 Prozent liegt, wird er hier mit 4,7 bzw. 3,9 Prozent ausgewiesen.

Leiharbeit ist auch weiterhin vor allem durch sehr kurze Arbeitsverhältnisse geprägt: 54 Prozent der beendeten Arbeitsverhältnisse dauern weniger als drei Monate an, nur 22,3 Prozent dauerten länger als neun Monate und länger als 15 Monate sogar lediglich 14,1 Prozent. Die Perspektiven sind dann für viele nicht gut: Fast die Hälfte der Leiharbeitskräfte, deren Arbeitsverhältnis beendet wurde, ist nach 30 Tagen immer noch ohne Beschäftigung. Gerade einmal 26 Prozent, also nur jeder Vierte, hat nach 30 Tagen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Leiharbeit gefunden. Fast jeder Fünfte dagegen hat wieder lediglich ein Leiharbeitsverhältnis. Von einer Brücke in reguläre Beschäftigung kann bei der Leiharbeit also keineswegs die Rede sein.

Vielmehr handelt es sich um eine Form prekärer Beschäftigung, die durch kurze, sich aneinander reihende Arbeitsverhältnisse mit niedrigen Löhnen geprägt ist. Der Durchschnittslohn in der Leiharbeit liegt bei gerade einmal 58 Prozent des allgemeinen Durchschnittslohn. In Zahlen heißt das 1.816 Euro gegenüber 3.133 Euro pro Monat bei Vollzeittätigkeit.

Die Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit erfolgt in einem erheblichen Maße über Leiharbeit. 32 Prozent der gemeldeten offenen Stellen sind Leiharbeitsstellen, 33 Prozent der Vermittlungen durch die Jobcenter und Arbeitsagenturen erfolgen in Leiharbeit. Die Betrachtung der Abgänge aus Arbeitslosigkeit bestätigt den problematischen Stellenwert der Leiharbeit auf dem Arbeitsmarkt: 19 Prozent derjenigen, die aus der Arbeitslosigkeit in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gehen, landen in einem Leiharbeitsverhältnis.

Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

"Leiharbeit ist organisierte Lohndrückerei, die mittlerweile eine fatale Rolle auf dem Arbeitsmarkt spielt. Die einzigen, die davon profitieren, sind die Arbeitgeber.  Die Leiharbeitsbeschäftigten verlieren: Sie werden mit Dumpinglöhnen abgespeist, haben schlechtere Arbeitsbedingungen und eine hohe Wahrscheinlichkeit, nach kurzer Zeit erneut arbeitslos zu sein. Hieraus den Absprung zu schaffen, gelingt den Wenigsten. Die SPD hätte 2016 die Chance gehabt, Leiharbeit schärfer zu regulieren. Stattdessen hat sie die Lage per Gesetz noch verschlechtert. Leiharbeit gehört mindestens so reguliert wie in Frankreich: gleicher Lohn bei gleicher Arbeit plus ein zehnprozentiger Flexibilitätszuschlag. Wenn es die SPD mit sozialer Gerechtigkeit ernst meint, darf sie nicht ständig vor der Arbeitgeberlobby einknicken."

 

Ergebnisse im Einzelnen:

  • Im Dezember 2016 gab es bundesweit 993.000 Leiharbeitskräfte, jüngere Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. Das entspricht einem Anteil von 2,7 Prozent aller Beschäftigten. Gegenüber 2015 ist die Zahl um 4,4 Prozent angestiegen, gegenüber 2013 um 16,4 Prozent und gegenüber 2003 hat sie sich verdreifacht (Anstieg um 203 Prozent) (vgl. Antwort auf Frage 1, Tabellen 1-3).
  • Besonders hoch ist der Anteil der Leiharbeitsbeschäftigten an allen Beschäftigten mit 4,7 Prozent in Bremen und mit 3,9 Prozent in Thüringen. Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt liegen über dem bundesweiten Durchschnitt. Mit 1,8 Prozent ist der Anteil in Mecklenburg-Vorpommern am niedrigsten, gefolgt von Schleswig-Holstein mit 2 Prozent (vgl. Antwort auf Frage 1, Tabellen 1-3).
  • Im zweiten Halbjahr 2015 wurden 54 Prozent der beendeten Leiharbeitsverhältnisse nach weniger als drei Monaten beendet. 77,5 Prozent endeten nach weniger als 9 Monaten, woraus folgt, dass nur 22,3 Prozent der beendeten Beschäftigungsverhältnisse länger als 9 Monate dauerten. 14,1 Prozent dauerten länger als 15 Monate und 7,9 Prozent länger als 24 Monate (vgl. Antwort auf Frage 2, Tabelle 4).
  • Im Jahr 2016 lag das mittlere monatliche Bruttoentgelt von sozialversicherungspflichtigen vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften bei 1.816 Euro, bei allen Beschäftigten dagegen bei 3.133 Euro. Leiharbeitsbeschäftigten erhalten demnach lediglich 58 Prozent des Durchschnittslohns (vgl. Antwort auf Frage 3, Tabelle 7).
  • Verbleib von Leiharbeitskräften nach Beendigung des Leiharbeitsverhältnisses im zweiten Halbjahr 2015: 48,1 Prozent sind nach 30 Tagen nicht wieder beschäftigt, 26,2 Prozent sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt außerhalb der Leiharbeit, 18,2 Prozent sind wieder in einem Leiharbeitsverhältnis und 7,3 Prozent sind geringfügig beschäftigt. Verbleib nach 90 Tagen: 42,5 Prozent nicht beschäftigt, 29,8 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 20,3 Prozent wieder als Leiharbeitnehmer, 7,3 Prozent als Minijobber (vgl. Antwort auf Frage 7, Tabelle 9).
  • Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung: 19 Prozent der Abgänge aus Arbeitslosigkeit in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erfolgten von Mai 2016 bis April 2017 in Leiharbeit (vgl. Antwort auf Frage 8).
  • Im Juni 2017 waren 234.000 offene Leiharbeitsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Das waren 32 Prozent aller gemeldeten Stellen (vgl. Antwort auf Frage 9).
  • 33 Prozent der Vermittlungen (nach Auswahl und Vorschlag) durch die Jobcenter und Arbeitsagenturen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erfolgten in ein Leiharbeitsverhältnis (vgl. Antwort auf Frage 10, Tabelle 13).
  • Europa: Der Anteil der Leiharbeitskräfte liegt in Deutschland oberhalb des Durchschnitts der EU-28 (vgl. Antwort auf Frage 14, Tabelle 14).