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Know-how-Transfer

Nachricht von Sevim Dagdelen,

Bundesregierung will Regelungslücke für Rüstungsfirmen nicht schließen

Kanzlerin Merkel und Außenminister Gabriel lassen weiter zu, dass deutsche Rüstungsunternehmen ihr Know-how zum Bau von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern unkontrolliert in Diktaturen sowie Spannungs- und Krisengebiete exportieren können. CDU, CSU und SPD fehlt der politische Wille, eine für Rüstungsunternehmen unbequeme Gesetzesänderung zu beschließen. Profiteure sind zum Beispiel Rheinmetall und der türkische Despot Erdogan mit ihrem schmutzigen Panzerdeal. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (PDF) auf die Kleine Anfrage „Genehmigungspflicht für technische Unterstützung im Zusammenhang mit Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ (Bundestagsdrucksache 19/644) der Rüstungsexpertin Sevim Dagdelen hervor.

Abwicklung über Tochterfirmen

Bis heute brauchen Rüstungskonzerne eine Genehmigung der Bundesregierung, wenn sie Waffen oder Blaupausen für Waffen exportieren wollen. Seit Jahren weiten deshalb Rüstungsschmieden wie Rheinmetall ihre Geschäfte international aus. Denn Rüstungsgüter, die in anderen Ländern produziert werden, unterliegen nicht der deutschen Kontrolle – und sie fließen nicht in die deutsche Rüstungsexportstatistik ein.

Die Rheinmetall AG hat sich beispielsweise durch Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen, die im Ausland fertigen, umfassende Möglichkeiten geschaffen, Exportbeschränkungen zu umgehen. Ist die Lieferung aus Deutschland rechtlich bzw. politisch nicht möglich, wird z.B. aus Italien (RWM Italia) oder Österreich (RWM Arges) geliefert. Geht auch das nicht, weicht das Unternehmen auf Fabriken in Südafrika aus, wo es deutlich leichter ist, an Genehmigungen zu kommen – so geschehen im Fall der 2016 in Saudi-Arabien errichteten Munitionsfabrik im Wert von 240 Millionen US-Dollar. Abgewickelt wurde dieser Deal mit dem südafrikanischen Unternehmen Rheinmetall Denel Munition (Pty) Ltd, welches zu 51 Prozent dem Düsseldorfer Konzern Rheinmetall AG gehört.

Entsendung von Experten

Es gibt weitere Schlupflöcher: Rüstungskonzerne können Experten zur „technischen Unterstützung“ entsenden. Dafür brauchen sie keine Genehmigung der Bundesregierung. Konkret geht es um den Fall einer Panzerfabrik in der Türkei, an deren Bau auch die deutsche Rüstungsschmiede Rheinmetall beteiligt sein will. Der Clou: Exportiert der Düsseldorfer Konzern Waffen, muss das die Bundesregierung genehmigen. Schickt Rheinmetall aber „nur“ Experten und deren Wissen, fallen die lästigen Genehmigungsprozesse weg. Denn Paragraf 49 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verbietet zwar die technische Unterstützung aus Deutschland für die Fertigung von Massenvernichtungswaffen, also von chemischen, biologischen oder Kernwaffen. Nicht aber die für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter. Dieser Absatz ließe sich problemlos entsprechend auf Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter erweitern – wenn die Bundesregierung es nur wollte.

Versteckspiel um Regelungslücke

Doch die Bundesregierung will von einer Regelungslücke nichts wissen. Sie verweist sowohl in der Antwort auf eine Schriftliche Frage von Sevim Dagdelen (PDF) (Bundestagsdrucksache 18/13467, Nr. 24) als auch auf eine Kleine Anfrage (PDF) von ihr im Jahr 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13589) auf Paragraf 50 AWV. Doch das ist eine Finte: Eine Genehmigungspflicht nach diesem Paragraphen besteht nur dann, wenn das betreffende Land einem Waffenembargo unterliegt. Darunter fallen Staaten wie Somalia, Venezuela und die Zentralafrikanische Republik. Auf NATO-Partner wie die Türkei trifft das allerdings ebenso wenig zu wie auf die Golfdiktaturen Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Katar.

„Merkel und Gabriel müssen das Versteckspiel beenden“, sagt Sevim Dagdelen, „beide wollen offenbar deutsche Technologie für den Bau von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern unkontrolliert in Diktaturen wie die Türkei zulassen.“ Wer keine Panzerfabrik von Rheinmetall in der Türkei wolle, müsse jetzt die Regelungslücke schließen und zumindest einen Genehmigungsvorbehalt einführen, fordert Dagdelen. „Alles andere ist, das Geschäft für Rheinmetall und Erdogan zu besorgen.“

Einführung einer Genehmigungspflicht

Abhilfe könnte geschaffen werden. Dazu müsste lediglich in Paragraf 49 AWV eine entsprechende Ergänzung für die technische Unterstützung in Bezug auf „Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter“ erfolgen. Das stellte im August 2017 der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten fest. Für Firmen, die Technologie zur Kommunikationsüberwachung anbieten, hat der damalige Wirtschaftsminister Gabriel eine solche Genehmigungspflicht eingeführt.