Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch Abend das Vorhaben der Ampel-Koalition, ihr Heizungsgesetz im Eilverfahren durch den Bundestag zu peitschen, gestoppt. Die für Freitag geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, legt Karlsruhe fest. Die obersten Richter haben Zweifel daran, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden. Vorangegangen war ein monatelanger, teils heftiger Streit innerhalb der Regierungskoalition über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Für die ohnehin krisengeschüttelte Ampel ist der Karlsruher Richterspruch ein Schuss vor den Bug. Die Union, aus deren Reihen ein Abgeordneter geklagt hatte, geriert sich als Robin Hood für die Rechte der Opposition, vergisst dabei aber, dass auch die Merkel-Regierung regelmäßig im Hauruckverfahren Gesetze durchs Parlament gedrückt hat. "Der Bundestag darf nicht der Durchlauferhitzer sein, durch den die jeweilige Mehrheitskoalition bei Bedarf ihre Gesetze jagt. Die jahrzehntelange Praxis des Durchpeitschens hat Karlsruhe hoffentlich nachhaltig gestoppt", mahnt Dietmar Bartsch und empfiehlt: "Jetzt das Heizungsgesetz zügig und sauber beraten!"