39,9 Prozent aller Klageverfahren gegen Entscheidungen der zuständigen Hartz-IV-Ämter vollständig oder teilweise erfolgreich
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Antwort [PDF] auf eine Anfrage von Katja Kipping eingestehen musste, gingen im Jahr 2016 39,9 Prozent aller Klageverfahren gegen Entscheidungen der zuständigen Hartz-IV-Ämter vollständig oder teilweise zugunsten der klagenden Leistungsberechtigten aus. Bei Klageverfahren gegen Sanktionen sind es 38,4 Prozent und bei den Kosten der Unterkunft und Heizung sogar 42,8 Prozent.
“Diese hohe Zahl von erfolgreichen beziehungsweise teilweise erfolgreichen Klageverfahren gegen die Hartz-IV-Behörden zeigt nur die Spitze des Eisbergs. Das ganze skandalöse Ausmaß der rechtswidrigen Praxis ist unbekannt. Denn viele Betroffene klagen aus unterschiedlichen Gründen nicht. Aber schon das bekannte Ausmaß lässt nur einen Schluss zu: Hartz IV öffnet offensichtlich rechtlicher Willkür Tür und Tor. Das soziale Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum ist mit Hartz IV schon aus diesem Grund nicht zu gewährleisten”, kommentiert Katja Kipping die Zahlen aus dem Nahles-Ministerium.