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Das Wort Rente zusammengesetzt aus Buchstaben auf verschiedenen Würfeln, die auf immer kleineren Euro-Münzen-Haufen liegen © iStock/Fokusiert

Gesetzliche Rente ausbauen statt fantasieloser Ampel-Stillstand

Im Wortlaut von Matthias W. Birkwald,

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der in der Rentenpolitik viele Fragen offen lässt und mit 'Haltelinien', 'Prüfaufträgen' und der Neuauflage von in den vergangenen vier Jahren nicht Erledigtem, eher nach Stillstand als nach Neustart oder gar Fortschritt aussieht. Ausführliche Bewertung der Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zur Rentenpolitik:

Das einzig Gute an den Koalitionsbeschlüssen zur Rente ist, dass die FDP sich mit ihren radikalen Angriffen auf die gesetzliche Rente nicht durchsetzen konnte: Die Regelaltersgrenze wird nicht erhöht, und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent ohne Rechentricks bleibt als untere Haltelinie erhalten. Eine echte Aktienrente zu Lasten der gesetzlichen Rente wird es nicht geben. Aber: Das Ergebnis dieses Abwehrkampfs heißt sozialdemokratischer Stillstand im Kampf für ein höheres Rentenniveau. Auf die große Frage, wie die stetig steigende Altersarmut bekämpft werden soll, finden sich im Koalitionsvertrag keine Antworten. Mit rentenpolitischem 'Fortschritt' oder gar einem 'Neustart' hat das nichts zu tun.

Für Leistungsverbesserungen für Rentnerinnen und Rentner bleibt nichts übrig

Wir brauchen jetzt gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Sozialverbänden eine echte Debatte über eine stabile Finanzierung guter Renten. Die Steuerschätzung geht für die kommenden Jahre von zusätzlichen 15 Milliarden Euro pro Jahr aus. Da die Ampel auf Steuererhöhungen für Reiche verzichtet und die Beitragssatzbremse im Gesetz bleibt, heißt das klipp und klar: Für echte Leistungsverbesserungen für heutige und zukünftige Rentnerinnen und Rentner bleibt nichts mehr übrig. Und für eine sachgerechte Finanzierung der vielen nichtbeitragsgedeckten Leistungen gibt es ebenfalls kein Geld.

Von den zehn Milliarden Euro, die die Rentenversicherung im kommenden Jahr auf Wunsch der FDP bis auf Weiteres auf dem Kapitalmarkt parken soll, sind jedenfalls keine großen Sprünge zu erwarten, denn dieser Betrag entspricht in etwa den Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung von elf Tagen.

Viel sinnvoller wäre es gewesen, die Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung umzubauen, in die beispielsweise auch Politiker:innen und Beamt:innen einbezogen worden wären. Hier haben sich SPD und GRÜNE von der FDP die Butter vom Brot nehmen lassen. Alle jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner sind also die Verlierer der Koalitionsverhandlungen. Die Rentenkürzungspolitik der vergangenen 20 Jahre wird einfach fortgeschrieben - und mit der Wiedereinführung des Nachholfaktors werden die Renten im kommenden Jahr weniger stark steigen als bisher angenommen. Und das bei einer durchschnittlichen Rente von nur 1.087 Euro netto vor Steuern.

Die Ausweitung der Minijobgrenze macht viele der guten Effekte eines höheren Mindestlohns zunichte

Wir begrüßen die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro im kommenden Jahr. Das ist nicht zuletzt ein Erfolg der LINKEN im Bundestag, die seit Jahren sagt, dass der Mindestlohn bisher zu niedrig war und nicht vor Altersarmut schützen konnte. Davon könnten bis zu zehn Millionen Beschäftigte profitieren. Rechnet man den Sprung von 9,82 Euro auf zwölf Euro in eine spätere Rente um, so ergäbe sich nach 45 Jahren ein monatliches Plus von rund 150 Euro mehr Rente netto und man käme dann knapp über die heutige Sozialhilfeschwelle von 852 Euro. Das zeigt, dass der gesetzliche Mindestlohn ein wichtiger Schutzschirm gegen Altersarmut ist, aber bei Weitem nicht ausreicht.

Durch die Ausweitung der Minijobgrenze drohen außerdem viele der guten Effekte eines höheren gesetzlichen Mindestlohns wieder zunichte gemacht zu werden. Mehr als eine halbe Million sozialversicherungspflichtige Jobs werden durch Minijobs verdrängt. Geringfügig Beschäftigte bleiben oft im Niedriglohnsektor hängen, müssen unter ihrer Qualifikation arbeiten, sie bekommen oft keinen bezahlten Urlaub und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Da die Wenigsten Rentenbeiträge entrichten, bringt ein Minijob oft kaum etwas für die eigene Rente und kostet die Sozialversicherungen mehrere Milliarden Euro im Jahr.

Erfreulich ist, dass nach vierjähriger Blockade endlich auch die Erwerbsminderungsrenten im Bestand verbessert werden sollen und der Härtefallfonds für Ostdeutsche, jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler endlich kommen soll. Das lange Verschleppen der alten Bundesregierung hat dazu geführt, dass viele Berechtigte nichts mehr von der Entschädigung haben werden. Deshalb muss jetzt unverzüglich ein fünfstelliger Betrag auf den Tisch, um diese Rentenungerechtigkeiten wenigstens im Ansatz zu heilen.

Das gleiche gilt für die seit 1976 offene Frage, dass arbeitende Strafgefangene für ihre Arbeit keine Rentenpunkte erhalten. Eine entsprechende Regelung ist bisher im Dickicht des Föderalismus blockiert worden. Hier braucht es im Geiste einer echten Resozialisierung endlich ein Bundesgesetz und Bundesmittel. DIE LINKE hat dazu schon 2013 und 2014 entsprechende Anträge eingebracht (Drucksache 17/13103 und 18/2606) und wurde immer wieder auf die Länder als angebliche Blockierer verwiesen.

Der Koalitionsvertrag bleibt eine große Enttäuschung

Insgesamt bleibt der Koalitionsvertrag aus rentenpolitischer Sicht aber trotz dieser punktuellen Verbesserungen eine große Enttäuschung. Da die Wirtschaftsforschungsinstitute und die OECD ihre Wachstumsprognose nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamten Industriestaaten senken, sind auch konjunkturell keine sprudelnden Steuereinnahmen zu erwarten. Da im kommenden Jahr die Schuldenbremse wieder greifen werden wird, werden jetzt schon Konflikte um politisch verknappte Mittel konstruiert: Müssen die Rentenausgaben nicht gekürzt werden, damit mehr in den Klimaschutz investiert werden kann? In den kommenden vier Jahren – so sieht es aus – droht rentenpolitischer Stillstand. Das heißt: Der Rente wird es mit der Ampel womöglich schlechter ergehen als unter Schwarz-Rot!

Wer eine gute und gerechte Rente mit einem lebensstandardsicherndem Rentenniveau von 53 Prozent und einer echten armutsfesten Solidarischen Mindestrente will, muss beim nächsten Mal DIE LINKE wählen.


Detaillierte Auswertung des Koaltionsvertrags bezügl. Rentenpolitik [PDF]

Was fehlt aus LINKER Sicht?


Erwerbstätigenversicherung 

Die Bundesregierung drückt sich vor der Herkulesaufgabe, die gesetzliche Rente zu einer echten Erwerbstätigenversicherung umzubauen und nicht nur neue Selbständige, sondern auch Beamtinnen und Beamte, Bundestagsabgeordnete, Freiberufler:innen und schrittweise alle Menschen mit Erwerbseinkommen in die gesetzliche Rente einzubeziehen.

DIE LINKE hatte als erstes einen entsprechenden Antrag eingebracht, der mit der Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung vorangehen wollte (Drucksache 19/17255). Daraus entstand dann eine fraktionsübergreifende Initiative aus Abgeordneten von Union, SPD, FDP, Grünen und LINKEN, die den Sonderstatus bei der Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten beenden wollten. Die Vertreter von SPD, Grünen und Linken plädierten dafür, die Parlamentarier als Pflichtversicherte in die gesetzliche Rentenversicherung zu holen.

Die Abgeordneten der Union und der FDP dagegen fordern, dass die Parlamentarier frei über die Form ihrer Altersbezüge entscheiden können. Wir werden dafür eintreten, dass die verabredete interfraktionelle Arbeitsgruppe, die einen Reformvorschlag erarbeiten soll, schnell ihre Arbeit aufnimmt.

Anhebung Beitragsbemessungsgrenze

DIE LINKE will aber nicht nur alle Erwerbstätigen, sondern auch sehr hohe Erwerbseinkommen für die gesetzliche Rentenversicherung nutzen. Die Beitragsbemessungsgrenze führt heute (nicht nur in der Gesetzlichen Rentenversicherung) dazu, dass Erwerbseinkommen ab der jeweils geltenden Grenze nicht mehr mit Sozialabgaben belastet werden.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Gesetzlichen Pflegeversicherung untergräbt die Beitragsbemessungsgrenze somit das diese Sozialversicherungszweige eigentlich prägende Solidarprinzip. Aber auch in vom Äquivalenzprinzip geprägten Systemen wie der Gesetzlichen Rentenversicherung führt die zu niedrig bemessene Beitragsbemessungsgrenze dazu, dass der Solidargemeinschaft dringend benötigte Einnahmen entgehen. DIE LINKE setzt sich daher für die Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenze ein.

Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze

Zwar ist es grundsätzlich richtig, dass bei einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung den daraus resultierenden höheren Einnahmen aufgrund des Äquivalenzprinzips zeitversetzt auch höhere Ausgaben entgegenstünden, allerdings ließe sich durch die Einführung einer verfassungskonformen „Beitragsäquivalenzgrenze“ das Äquivalenzprinzip ab einer bestimmen Schwelle abschwächen.

„Beitragsäquivalenzgrenze“ bedeutet, dass sehr hohe Rentenansprüche ab einer gewissen Grenze abgeflacht werden. Durch diese Abflachung wird die gesetzliche Rentenversicherung von allen Versicherten mit sehr hohem Erwerbseinkommen zusätzliche Finanzmittel erhalten, für die später nicht in vollem Umfang Ansprüche entstehen werden. Hierdurch wird die Gesetzliche Rentenversicherung finanziell nachhaltig gestärkt.

Gegen die Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze werden häufig verfassungsrechtliche Bedenken angeführt, da die Gesetzliche Rentenversicherung vom Äquivalenzprinzip geprägt sei und somit grundsätzlich eine Relation von Leistung und Gegenleistung bestehen müsse. Dies ist zwar prinzipiell richtig, allerdings bedeutet dies nicht, dass jedem eingezahlten Euro auch später exakt die gleiche Gegenleistung gegenüberstehen muss. Innerhalb des Versichertenkollektivs der Gesetzlichen Rentenversicherung ist die Bildung von Gruppen durchaus zulässig, solange die Gruppenbildung und ihre Abgrenzung verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind.

Eine Abweichung vom strengen Äquivalenzprinzip ist also durchaus möglich, solange ein hinreichend wichtiger Grund für die unterschiedliche Behandlung vorliegt. Ein solcher Grund ist innerhalb des Versichertenkollektivs der Gesetzlichen Rentenversicherung durchaus gegeben, da es Menschen mit hohem Erwerbseinkommen naturgemäß leichter fällt, zusätzlich privat vorzusorgen, weshalb ein Teil ihres Beitrags zur Finanzierung der Leistung von Geringverdienenden herangezogen werden kann. Dass eine Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenze und die Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze unter Beachtung der oben genannten Maßgaben durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar sind, haben Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer und Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer erst im April dieses Jahres in einem Gutachten bestätigt.

Solidarische Mindestrente

Der Koalitionsvertrag stellt klar, dass der Regelsatz bei Hartz IV (2021: 446 Euro / 2022: 449 Euro) und damit auch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht angehoben wird. Damit bleibt die Sozialhilfe in Deutschland weiter Armut per Gesetz. Die Wohlfahrts-, Sozial- und Betroffenenverbände stellen seit Monaten klar, dass sie auf mindestens 600 Euro angehoben werden müssen. Wir LINKEN haben jedes Mal eine alternative Berechnung vorgelegt. Ohne die offensichtlichsten Rechentricks müsste der Regelbedarf in diesem Jahr bei 658 Euro plus Stromkosten liegen. Die massiven Preissteigerungen der Lebenshaltungs- und Energiekosten werden von der Ampel ignoriert.

Wir fordern deshalb, dass die gesetzliche Rente endlich einen armutsfesten Unterbau erhalten möge, den es in Ländern wie zum Beispiel Österreich längst gibt. DIE LINKE fordert deshalb armutsfeste Erwerbsminderungsrenten und eine einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente, denn niemand soll im Alter oder bei Erwerbsminderung von aktuell weniger als 1.200 Euro netto leben müssen. Was in Österreich mit drei armutsfesten Mindestrenten von rund 1200 bis 1539 Euro (gestaffelt nach Beitragsjahren) möglich ist oder mit 1218 Euro Grundrente im Alter, wenn man 50 Jahren in den Niederlanden gelebt hat, gelingt, sollte auch in Deutschland 22 möglich sein - denn die Würde des Menschen ist unantastbar. Artikel 1 unseres Grundgesetzes muss selbstverständlich auch für alle Menschen nach ihrem 65. Geburtstag gelten.

Rente ab 65

Zu viele Verkäuferinnen, Pflegerinnen, Bauarbeiter, Dachdecker, Krankenschwestern und Polsterer schaffen es nicht, bis 64, 65 oder gar 67 Jahre im Beruf durchzuhalten. Knapp 20 Prozent der älteren Menschen sterben aktuell vor ihrem 69. Geburtstag. Deshalb gilt für DIE LINKE: Ab 65 sollen alle Versicherten und nach 40 Jahren im Beruf müssen Menschen ab 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen.

Doppelverbeitragung

Mit der Einführung eines Freibetrags, der kleine Betriebsrenten von Krankenversicherungsbeiträgen entlastet, wird die ungerechte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und vor allem von Direktversicherungen nur zu 20 Prozent des Problems geheilt.

Deshalb sagen wir: Betriebsrenten und Direktversicherungen, die vor 2004 abgeschlossen wurden, sollen künftig komplett beitragsfrei gestellt werden und alle Betriebsrentnerinnen und -rentner sollten grundsätzlich nur den halben Beitragssatz zahlen. Der Freibetrag darf nicht nur für die Krankenversicherung, sondern muss auch für die Pflegeversicherung gelten, und Betriebsrenten und Direktversicherungen sollen zukünftig nur einmal verbeitragt werden, nämlich in der Ansparphase. Hierfür macht DIE LINKE sich seit Jahren im Bundestag stark (s. Anträge „Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge – Doppelverbeitragung vermeiden“ (Drucksache 18/6364), „Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten – Doppelverbeitragung abschaffen“ (Drucksache 19/242) und „Doppelverbeitragung konsequent beenden – Versicherte entlasten (Drucksache 19/15436)).

Fakten zur Rentenpolitik


Am 1. Juli 2020 erhielten die rund 21,2 Millionen Rentnerinnen und Rentner eine gesetzliche Rente in Höhe von durchschnittlich 1087,20 Euro (Rentenversicherungsbericht 2021, S. 18). Die durchschnittliche gesetzliche Rente (inklusive Hinterbliebenenrente) liegt damit ca. 100 Euro unter der offiziellen Armutsgrenze der EU von 1.173 Euro.

20,6 Prozent aller Menschen ab 65 Jahren gelten nach dieser Definition als arm. In absoluten Zahlen: 1,3 Millionen Männer und 2,1 Millionen Frauen, also mehr als drei Millionen Menschen.

Die Grundsicherung im Alter kann Altersarmut nicht bekämpfen. Seit 2003 hat sich die Zahl der Betroffenen von 257.700 auf 577.545 im Dezember 2020 mehr als verdoppelt. Im Durchschnitt erhalten die ärmsten der armen Rentnerinnen und Rentner heute 852 Euro.

Warum? Seit dem Jahr 2000 ist das Rentenniveau (also das Verhältnis der sogenannten Standardrente nach 45 Jahren Arbeit zum Durchschnittsverdienst zum aktuellen Durchschnittsverdienst) von 53 auf 48 Prozent abgestürzt: Grund dafür sind die Kürzungsfaktoren, die in den 2000er Jahren in die Rentenformel eingebaut wurden und die Standardrente heute um 132 Euro (netto) niedriger ausfallen lassen. Die Rente wurde von der Lohnentwicklung abgekoppelt. Bis 2035 geht es weiter bergab: Das Rentenniveau wird ohne Gegenmaßnahmen auf unter 45 Prozent fallen.

Die Riesterrente kann diesen Absturz nicht ausgleichen. Nach neuesten Zahlen des DIW erhalten Rentner:innen heute gerade einmal 83 Euro brutto aus ihren Riesterverträgen (DIW Wochenbericht 40/2021, S. 672). Wichtig dabei: nur 30 Prozent der Beschäftigten haben überhaupt einen Riestervertrag, nur 54 Prozent eine betriebliche Altersvorsorge, nur 18 Prozent sorgen in allen drei Säulen vor.