Altersarmut im bestehenden Sozialsicherungssystem ist leider eine logische Folge von schlecht bezahlter Arbeit, geringem Einkommen, nicht anerkannter Familien- und Sorgearbeit und der unterschätzten gesellschaftlichen Bedeutung künstlerischer, kreativer Tätigkeit.
Gerade Künstlerinnen und Künstler sowie Kreative sind zunehmend freiberuflich oder als Solo-Selbstständige tätig. Die Zahl derer, die in der für Kunst- und Kulturschaffende so wichtigen Künstlersozialkasse versichert sind, hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Ihr Jahreseinkommen betrug zuletzt knapp 16.000 Euro – brutto und im Durchschnitt.
Davon lässt sich kaum leben, schon gar nicht fürs Alter vorsorgen. Deswegen brauchen wir einen ausreichenden Mindestlohn und im freiberuflichen Bereich Mindestgagen, branchenspezifische Mindesthonorare und Ausstellungsvergütungen. Die Vergabe öffentlicher Gelder sollte an die Einhaltung sozialer Mindeststandards gebunden werden, gerade auch in Anerkennung künstlerischer Arbeit und als Ausdruck sozialer Gerechtigkeit.
Wir brauchen einen gleichberechtigten Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen und fordern für diejenigen, die aufgrund prekärer Beschäftigung nicht ausreichend Beiträge zahlen konnten, eine armutsfeste, solidarische Mindestrente in Höhe von 1.050 Euro netto.