Film ist Kulturgut. Das ist in vielen Ländern selbstverständlich, Deutschland kam diese Erkenntnis erst spät. Im Jahr 2014 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der kulturelle Auftrag des Bundes Filmförderung vorsieht und nicht nur die Länder betrifft. Dieses Jahr wird das Filmförderungsgesetz überarbeitet. Das ist dringend nötig. Denn es ist an vielen Stellen überholt. Unsere Fraktion hat sich auf die Diskussion dafür gründlich vorbereitet: Sie hat mit zahlreichen Filmemacherinnen und Filmemachern Anhörungen veranstaltet, die Ergebnisse publiziert und einen Antrag »Innovation statt Kommerz« in den Deutschen Bundestag eingebracht. Hauptprobleme sind die prekären Beschäftigungsverhältnisse und die Dominanz der Männer in der Filmwirtschaft. Unglaublich: Fast die Hälfte der Regieabsolventinnen sind Frauen, aber nur zehn Prozent der Fördermittel gehen an Projekte unter ihrer Regie. Deshalb arbeiten wir von Anfang an eng mit der Initiative Pro Quote Regie zusammen.
In ihrem Antrag fordert DIE LINKE, dass künftig die Hälfte aller Filmfördergelder an solche Produktionen fließt, bei denen Frauen bei der Produktion, Regie oder Drehbuch beteiligt sind. Nur mit einer solchen verbindlichen Zielvorgabe lässt sich Gendergerechtigkeit herstellen.