Die wochenlange Festsetzung des iranischen Tankers „Grace 1“ vor Gibraltar war völkerrechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (PDF), das die Fraktion DIE LINKE in Auftrag gegeben hat. Die Beschlagnahmung des Schiffes am 4. Juli durch britische Marinekommandos in der Straße von Gibraltar finde „keine Rechtsgrundlage im Seevölkerrecht“, heißt es in der Ausarbeitung wörtlich, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zuerst berichtet hat.
Das Gutachten betont ausdrücklich, dass die Durchsetzung von EU-Sanktionen nicht über internationalem Recht steht. Wörtlich heißt es dazu in dem WD-Gutachten: „Maßnahmen auf der Grundlage des EU-Sanktionsregimes sind insofern nur statthaft, als sie auch mit den einschlägigen völkerrechtlichen Rahmenvorgaben vereinbar sind.“ Die Ausarbeitung kommt dann zu dem Schluss: „Beide Akteure [EU und USA] können sich nicht auf eine Autorisierung ihrer Sanktionen durch eine externe, übergeordnete Ebene berufen. Der Vorwurf, letztlich eigene (nationale oder regionale) Interessen zu verfolgen, steht im Raum und unterminiert die Glaubwürdigkeit des Sanktionsregimes.“
Erst am vergangenen Donnerstag hatten die Behörden von Gibraltar die Beschlagnahmung des mittlerweile in „Adrian Darya 1“ umbenannten Schiffes mit mehr als zwei Millionen Barrel iranischen Rohöls aufgehoben. Die USA hatten zunächst versucht, die Weiterfahrt zu verhindern und die Ladung beschlagnahmen zu lassen. Der Iran hat von Anfang an die Behauptung Großbritanniens zurückgewiesen, dass Rohöl sei für Syrien bestimmt, gegen das die EU und die USA Sanktionen verhängt haben. Mittlerweile hält der Tanker Kurs auf Griechenland.
Die Fraktion DIE LINKE begrüßt Freigabe des Schiffes
Die Festsetzung des iranischen Öltankers „Grace 1“ durch Gibraltar war mit dem Seevölkerrecht nicht vereinbar und rechtswidrig. DIE LINKE begrüßt daher die Freigabe des beschlagnahmten Schiffes.
Das zwölfseitige Gutachten mit dem Titel „Die Festsetzung eines iranischen Tankers vor Gibraltar im Hinblick auf das Seerechtsübereinkommen und die Charta der Vereinten Nationen“ zeigt, dass es seitens der Bundesregierung grob fahrlässig war, der britischen Rechtsauffassung hinsichtlich einer angeblich legalen Festsetzung des iranischen Tankers zu folgen. Die Freigabe des Tankers ist eine Bekräftigung des Völkerrechts und hoffentlich auch ein Beitrag zur Deeskalation gegenüber dem Iran.
Angesichts der weiter drohenden Eskalation auch in der Straße von Hormus und im Persischen Golf ist auch die Bundesregierung aufgefordert, auf den Boden des Völkerrechtes zurückzukehren.