In den Jahren 2013 bis 2016 landeten Monat für Monat rund 10.000 Einwände gegen Hartz IV-Bescheide als Klagen vor Sozialgerichten. Die drei häufigsten Beschwerdegründe waren durchgängig die Übernahme der Kosten der Unterkunft, Beschwerden gegen Erstattungsforderungen (Rückzahlungsforderungen) der Jobcenter und Untätigkeitsklagen. Letztere sind zulässig, wenn ein Jobcenter sich mehr als sechs Monate Zeit lässt, um über einen Antrag zu entscheiden.
In 44 Prozent der Fälle wurde den Klagen der Betroffenen im Jahr 2016 (Daten liegen bis einschließlich September vor) stattgegeben. Dieser Wert liegt über den Werten für die Jahre 2015 (40 Prozent), 2014 (41 Prozent) und 2013 (43 Prozent).
Im September 2016 waren 189.340 Klagen sowie 185.115 Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide anhängig.
Dies geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor, die die LINKE Abgeordnete Sabine Zimmermann angefordert und ausgewertet hat.
Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Sabine Zimmermann MdB:
„Der anhaltend hohe Prozentsatz an erfolgreichen Klagen belegt, wie anfällig für Fehler und Willkür das ganze System der Leistungsbewilligung im Hartz IV-Bereich ist. Dabei geht es um die Sicherung des Existenzminimums der Betroffenen. Die Antragstellenden müssen sich oft wehren, weil die Kosten für ihre Wohnung nicht gedeckt sind, oder weil die Jobcenter monatelang gar nicht tätig werden. In der Zwischenzeit warten die Menschen auf Geld, das sie für das Notwendigste im Leben brauchen.“
Zimmermann weiter: „Die Gesetzgebung im Sozialgesetzbuch II ist so kompliziert und wird so oft geändert, dass sie kaum noch jemand versteht. Willkür und falsche Entscheidungen bei der Leistungsbemessung sind im System begründet. Hartz IV muss durch eine bedarfsdeckende, sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden.“