Im Zeitverlauf von 1991 bis 2016 hat die Anzahl der in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer deutlich abgenommen, von 28.911.000 auf 23.958.000. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Teilzeitbeschäftigten1 deutlich an, von 6.316.000 auf 15.330.000. Die Teilzeitquote stieg von 17,9 Prozent 1991 auf 39 Prozent in 2016. Die Zahl der Personen mit Nebenjob lag im Jahr 1991 bei 884.000, bis 2016 stieg sie auf 2.949.000. Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt stieg seit 1991 von 35.227.000 auf 39.288.000 im Jahr 2016. Im selben Zeitraum sank die Wochenarbeitszeit aller Beschäftigten von 35 auf 30 Stunden.
Dies geht aus Daten des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hervor, die die Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann anlässlich des Tages der Arbeit am 1. Mai ausgewertet hat.
Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE erklärt dazu:
"Das vermeintliche deutsche Jobwunder bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer prekäre und nicht existenzsichernde Beschäftigung. Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahrzehnten strukturell deutlich gewandelt, weg vom Normalarbeitsverhältnis in Vollzeit, hin zu in vielen Fällen nicht existenzsichernder und unfreiwilliger Teilzeit und Nebenjobs, um über die Runden zu kommen. Viel zu viele Menschen sind arm trotz Arbeit. Die Bundesregierung versagt hier auf der ganzen Linie."
Zimmermann weiter:
"Die Einführung des Mindestlohns war nicht ausreichend, um Arbeit wieder existenzsichernd zu machen. Als DIE LINKE fordern wir die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde, die Abschaffung der systematischen Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit, Streichung der Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung und die Überführung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Gute Arbeit, von der man leben kann, ist das Maß der Dinge, dafür muss die Politik die Voraussetzungen schaffen. Arm trotz Arbeit darf es nicht länger geben. Das Normalarbeitsverhältnis in Vollzeit muss wieder für mehr Menschen möglich werden.“
1 Sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte + ausschließlich geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, Personen in Ein-Euro-Jobs, teilzeitbeschäftigte Beamte, Personen in Elternzeit und in Freistellungsphase der Altersteilzeit bei Blockmodell. Definition Teilzeit: Teilzeit ist jede vertraglich festgelegte Arbeitszeit, die geringer als die tariflich/betrieblich festgelegte Regelarbeitszeit ist. Unter Vollzeit ist die tariflich bzw. betrieblich festgelegte Regelarbeitszeit zu verstehen.
Erläuterungen zur Statistik des Institutes für Arbeitsmarkt und Berufsforschung