Der Bundestag wird sich in der laufenden Sitzungswoche mit folgenden parlamentarischen Initiativen der Fraktion DIE LINKE beschäftigen:
Donnerstag, 26. Januar 2023
TOP 7. Antrag “Ausbildungsplätze schaffen und gute Ausbildungsqualität sichern”, Drs. 20/233520/4415
Die duale Ausbildung steht nach wie vor unter Druck. Viel zu wenige Betriebe bilden aus, die Ausbildungsqualität hat sich durch die Coronamaßnahmen oft verschlechtert und mehr als 2,3 Millionen Menschen unter 35 Jahren haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Daher fordert die Linksfraktion eine Reihe von Maßnahmen, die die Situation auf dem Ausbildungsmarkt verbessern sollen.
TOP 9.a) Gesetzentwurf “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein”, Drs. 20/2081
Fahren ohne Fahrschein muss endlich straffrei werden! Initiativen wie Freiheitsfonds zeigen, dass es höchste Zeit für diesen Schritt ist. Menschen einer Freiheitsstrafe auszusetzen weil sie sich kein Ticket leisten können und dann nicht in der Lage dazu sind, die Geldstrafe zu zahlen, kommt einer Armutsbestrafung gleich. Die Fraktion DIE LINKE. setzt sich für sinnvolle Lösungen, wie einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr, ein und gegen Klassenjustiz.
TOP 9.b) Gesetzentwurf “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Entkriminalisierung des Containerns von Lebensmitteln”, Drs. 20/4421
Gegenwärtig kann das sogenannte Containern oder Mülltauchen von Lebensmitteln als Diebstahl eingeordnet werden und eine Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe nach sich ziehen. In der aktuellen Situation der steigenden Lebensmittelpreise kann eine Strafbarkeit von Menschen, die sich noch genießbare Lebensmittel aneignen, aber nicht gerechtfertigt sein. Mit dem Gesetzentwurf wird ein Abs. 2 in den § 248a StGB eingefügt, der von der Verfolgung des Diebstahls von Lebensmitteln aus Abfallcontainern absieht.
TOP 9.c) Antrag “Für eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe und eine Geldstrafe nach dem Einbußeprinzip”, Drs. 20/4420
Die Forderung nach Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe steht aktuell im Zentrum der Aufmerksamkeit verschiedenster Initiativen. Klar ist, dass sie für sehr viele Menschen, die ursprünglich eine Gelstrafe zahlen sollten, zu einer Freiheitsstrafe führt. Eingesperrt werden fast nur zahlungunfähige, von Armut betroffene Menschen. Die Wirkung ist nicht resozialisierend, sondern entsozialisierend. Mit dem Pfändungsrecht sind für zahlungsfähige Menschen auch ausreichend Druckmittel gegeben.
TOP 9.d) Antrag “Verteidigung für Mittellose sicherstellen – Für einen rechtlichen Beistand der ersten Stunde”, Drs. 20/4416
Ziel ist es, eine Verteidigung für alle Menschen unabhängig von ihren finanziellen Mitteln sicherzustellen, denn gegenwärtig hat der Anspruch auf eine notwendige Verteidigung immer noch hohe Hürden. Ein Großteil der Fälle, die sich im Bereich der Bagatelldelikte abspielen, finden ohne Verteidgung statt. Das Recht auf ein faires Verfahren und Gleichheit vor dem Recht kann aber nur gesichert werden, wenn alle Beschuldigten die Möglichkeit haben, sich verteidigen zu lassen.
TOP 9.e) Antrag “Für mehr Gleichheit im Strafrecht – Armutsbestrafung abschaffen und ein Unternehmensstrafrecht einführen”, Drs. 20/4419
Ziel des Antrags ist es, für mehr Gleichheit im Strafrecht umfangreiche Änderungen vorzunehmen, die dazu führen, dass Unternehmen mehr zur Verantwortung gezogen werden. Auf der anderen Seite sollen arme Menschen nicht mehr einer unverhältnismäßig harten Bestrafung ausgesetzt werden.
TOP 14. Antrag “Die ‘vergessenen’ queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung”, Drs. 20/…
Beide deutsche Staaten verfolgten und diskriminierten auch nach 1945 queere Menschen. Besonders hart traf es die queeren NS-Opfer. Denn durch die nachwirkende Diskriminierung galten sie in beiden deutschen Staaten zumeist nicht als Opfer des Nationalsozialismus und ihnen wurden Entschädigungen vorenthalten. Mit einer Anerkennung und Entschuldigung für dieses Unrechts soll ein Zeichen für die Gegenwart gesetzt werden und ein Prozess der öffentlichen Auseinandersetzung eingeleitet werden.
Freitag, 27. Januar 2023
TOP ZP Antrag “Zeit für ein Wahlalter ab 16 Jahren”, Drs. 20/…
Der andauerdene Wahlausschluss von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist nicht mehr zeitgemäß. Auf Landesebene und kommunaler Ebene gibt es schon seit längerem für Jugendliche die Möglichkeit, ab 16 zu wählen. Für sie sollte auch endlich auf Bundesebene ein größeres Mitspracherecht eingeräumt werden.
TOP ZP Antrag “Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität”, Drs. 20/…
Eine umfassende Gesetzesänderung sollte mindestens mehr Chancengleichheit der Geschlechter bei Wahlen herstellen, um so einer paritätischen Zusammensetzung des Bundestags näher zu kommen. Darüber hinaus sollte mit einer stärkeren Repräsentanz der Wahlbevölkerung die Berücksichtigung weiblicher Perspektiven und Interessen und damit auch die Demokratie gestärkt werden.
TOP ZP Antrag “Chance der Wahlrechtsänderung nutzen und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen”, Drs. 20/…
Gegenwärtig leben circa 11,8 Millionen Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland – im Durchschnitt länger als 15 Jahre, viele noch deutlich länger. Die gewandelten gesellschaftlichen Bedigungen erfordern eine Änderung des demokratischen Selbstverstädnisses und des Wahlrechts, um allen dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen die gleichberechtigte Teilnahme am politischen Leben zu ermöglichen.