Auswertung der Antwort der Bundesregierung (PDF) nebst Tabellenanhang (PDF) auf die Kleine Anfrage „Arbeitsbedingungen im Einzel-, Versand- und Onlinehandel" (BT-Drs. 18/12074) von Jutta Krellmann u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Zusammenfassung:
Die Umsätze im Einzelhandel und Onlinehandel steigen. Vollzeitstellen nehmen ab. Befristung, Teilzeit- und geringfügige Beschäftigung hingegen nimmt zu. Die Tarifbindung der Betriebe erodiert und immer weniger Beschäftigte fallen unter den Schutz eines Tarifvertrages. Immer mehr Beschäftigte arbeiten zu Niedriglöhnen und müssen aufstockende Leistungen beziehen. Atypische Arbeitszeiten nehmen zu und haben sich verstetigt.
Die Beschäftigung im Einzelhandel[1]hat 2016 im Verhältnis zu 2007 zugenommen (+7,7 Prozent). Vollzeitstellen sind rückläufig (-6 Prozent) und Teilzeitstellen nehmen zu (+66 Prozent). Im Jahr 2016 ist jede zweite Neueinstellung (49 Prozent) befristet. Rund zwei Drittel (70,8 Prozent) der Beschäftigten sind weiblich. 1,13 Mio. arbeiten in Teilzeit, davon sind 992.957 Frauen (+47,9 Prozent im Vergleich zu 2007). Der Anteil von Frauen in Teilzeitstellen liegt bei 87,6 Prozent. Fast jeder siebte Beschäftigte (13,1 Prozent) ist geringfügig beschäftigt. Bei den unter 25-Jährigen ist es jeder Dritte (33,1 Prozent). Der Umsatz im Einzelhandel betrug im Jahr 2014 526 Milliarden Euro (+14,3 Prozent zu 2009).
Im Online- und Versandhandel hat die Zahl der Beschäftigten 2016 zugenommen (+79 Prozent). Im gleichen Zeitraum steigt die Anzahl an Vollzeitstellen (+88 Prozent), Teilzeitstellen (+94 Prozent), sowie geringfügiger Beschäftigung (+37 Prozent). Jeder Sechste (15,6 Prozent) ist geringfügig beschäftigt. Bei unter 25-Jährigen ist es mehr als jeder Dritte (35,9 Prozent). Der Umsatz betrug 35,7 Milliarden Euro (+88 Prozent zu 2009). Die Verkaufsfläche hat sich mehr als verzehnfacht (+1.151 Prozent zu 2009).
Die Tarifbindung nimmt im Einzelhandel 2015 im Vergleich zu 2012 ab. 38 Prozent aller Beschäftigten in West (-7,3 Prozent) und 26 Prozent aller Beschäftigten in Ost (-21,1 Prozent) fallen unter einen Verbandstarifvertrag. Ein Viertel (25 Prozent) aller Betriebe im Westen (-10,7 Prozent) und 14 Prozent der Betriebe im Osten (-22,2 Prozent) ist an den Verbandstarifvertrag gebunden. 2015 arbeiteten bei tarifgebundenen Unternehmen 4.000 Leiharbeitskräfte (-71,5 Prozent zu 2010) und bei nicht tarifgebundenen 8.000 Leiharbeiter (+266 Prozent zu 2010).
Im produzierenden Gewerbe sind die Nominallöhne zwischen 2007 und 2016 um 22,7 Prozent gestiegen. Im Einzelhandel im gleichen Zeitraum um 14,4 Prozent. Fast jeder dritte Beschäftigte (32,3 Prozent) arbeitete 2014 im Einzelhandel[2] zu einem Niedriglohn (+73,6 Prozent zu 2006).
Atypische Arbeitszeiten haben 2015 im Vergleich zu 2005 zugenommen und sich verstetigt. So arbeiten im Einzelhandel 70,6 Prozent aller Beschäftigten am Samstag. Ständige Schichtarbeit (+63,3 Prozent) und regelmäßiges Arbeiten am Wochenende und an Feiertagen (+116 Prozent) sowie Nachtarbeit (+53 Prozent) steigen. Jeder zweite Beschäftigte (52,5 Prozent) leistet Abendarbeit[3](+8 Prozent).
Im Vergleich zu 2007 gab es 2016 im Einzelhandel 249.000 Betriebe (-1,7 Prozent) mit insgesamt 2,33 Mio. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (+16 Prozent). 68.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (+18 Prozent) müssen im Einzelhandel aufstockende Leistungen in Anspruch nehmen. Frauen sind davon siebenmal öfter (7,3 Prozent) betroffen als ihre männlichen Kollegen (1,1 Prozent). 2015 wurde der Wirtschaftszweig Handel insgesamt mit 1,413 Milliarden Euro (+24 Prozent zu 2007) in Form von Aufstockerleistungen durch Steuergelder subventioniert.
Dazu sagt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:
„Es ist unverschämt, wenn die Arbeitgeber, wie z.B. Amazon, die Sozialpartnerschaft in Frage stellen und gleichzeitig Milliarden Gewinne auf dem Rücken der Beschäftigten machen. Die Beschäftigten müssen sich in Gewerkschaften organisieren und die Politik muss die Machtverhältnisse zwischen Kapital und Arbeit wieder zurechtrücken. Das wirkungslose Tarifstärkungsgesetz von Arbeitsministerin Nahles gibt den Arbeitgeberverbänden bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung ein Vetorecht. Das ist so, als würde man die Frösche fragen, ob man ihren Sumpf trockenlegen darf. Tarifverträge müssen für alle Beschäftigten gelten, nur so ist gute Arbeit und ein gerechter Lohn zu garantieren. Die GroKo lässt Frauen in der Teilzeitfalle schmoren. Die CDU hat kein Interesse daran und der SPD fehlt es an Durchsetzungskraft und Willen. Die Flexibilitätsansprüche der Arbeitgeber werden vor die Interessen tausender Frauen an einem Rückkehrrecht in Vollzeit gestellt.“
Die Ergebnisse im Einzelnen:
- Es wird der Zeitraum der letzten zehn Jahre verglichen und das Jahr 2016 mit dem Jahr 2007 ins Verhältnis gesetzt.
- Im Einzelhandel waren 2016 insgesamt 3,01 Mio. Beschäftigte (+7,7 Prozent) tätig, davon 1,19 Mio. in Vollzeit (-6,0 Prozent), 1,13 Mio. in Teilzeit (+66 Prozent) und 0,68 Mio. in geringfügiger Beschäftigung (-16,3 Prozent). Zwei Drittel der Beschäftigten (70.8 Prozent) sind weiblich (2,13 Mio., +0,5 Prozent) und 0,88 Mio. männlich (+14,7 Prozent). 992.957 weibliche Teilzeitbeschäftigte gibt es 2016 (+47,9 Prozent) Der Anteil von weiblichen Teilzeitbeschäftigten liegt bei 87,6 Prozent, der von männlichen Teilzeitbeschäftigten bei 12,3 Prozent (140.709, +135 Prozent). Fast jeder siebte Beschäftigte (13.1 Prozent) ist geringfügig Beschäftigt. Jeder Dritte (33,1 Prozent) der insgesamt 501.444 Beschäftigten unter 25 Jahren (-1,2 Prozent) ist geringfügig Beschäftigt. Bei den Beschäftigten über 55 und älter (+47 Prozent) beträgt der Anteil geringfügiger Beschäftigter 35 Prozent (s. Tab. 1 zu Frage 1 im Anhang).
- Es wird der Zeitraum der letzten zehn Jahre verglichen und das Jahr 2016 mit dem Jahr 2007 ins Verhältnis gesetzt.
- Im Online- und Versandhandel waren 2016 insgesamt 140.879 Beschäftigte (+79 Prozent) tätig, davon 87.143 in Vollzeit (+88 Prozent), 31.758 in Teilzeit (+94 Prozent) und 21.978 in geringfügiger Beschäftigung (+37 Prozent). 2016 gab es 52,7 Prozent weibliche Beschäftigte und 47.3 Prozent männliche Beschäftigte. 15.6 Prozent sind geringfügig Beschäftigt. Die Teilzeitquote liegt bei 26,7 Prozent: bei Männern bei 13.9 Prozent und bei Frauen bei 39 Prozent. Jeder Dritte (35,9 Prozent) der 16.063 Beschäftigten unter 25 Jährigen (+82,3 Prozent) ist geringfügig Beschäftigt. Bei den 103.449 Beschäftigten zwischen 25 und 55 Jahren (+77 Prozent) ist jeder Zehnte (9,5 Prozent) geringfügig Beschäftigt. Bei den 21.367 Beschäftigten über 55 Jährigen (+85 Prozent) ist jeder Dritte (32 Prozent). geringfügig beschäftigt. (s. Tab. 1 zu Frage 1 im Anhang)
- Im Jahr 2014 betrug der Umsatz im Einzelhandel 526 Milliarden Euro (+14,3 Prozent zu 2009). Im Versand- und Internet-Einzelhandel hat sich im gleichen Zeitraum der Umsatz nahezu verdoppelt und betrug 35,7 Milliarden Euro (+88 Prozent zu 2009). (s. Tab. 3 zu Frage 2 im Anhang)
- Die Verkaufsfläche 2014 betrug im Einzelhandel 148.425.875 qm (-0.4 Prozent zu 2009). (s. Tab. 4 zu Frage 3) Im Versand- und Internet-Einzelhandel hat sich die Verkaufsfläche verzehnfacht. 2014 betrug sie 2.056.580 qm (+1.151 Prozent zu 2009). (s. Tab. S. 3 zu Frage 3)
- War 2010 noch jede Zweite Einstellung (46 Prozent) in der Gesamtwirtschaft befristet, sind es 2015 42 Prozent. Im Einzelhandel ist 2015 jede zweite Neueinstellung (49 Prozent) befristet (+29 Prozent zu 2010). Die Anzahl an Befristungen ist bei Frauen mit 66.000 (+83 Prozent zu 2010) mehr als doppelt so hoch wie bei Männern mit 28.000 (+86 Prozent zu 2010). (s. Tab. S. 5 zu Frage 6) 2015 wurden 44.000 Beschäftigte aus befristeter Beschäftigung übernommen. Dies entspricht einem Anteil von 47 Prozent. 2010 waren es noch 23.000 Übernahmen bei einem Anteil von 38 Prozent. 77 Prozent der Übernahmen 2015 entfällt im Einzelhandel auf Frauen, 23 Prozent auf Männer. In der Gesamtwirtschaft ist dieses Verhältnis 55 Prozent zu 45 Prozent. (s. Tab. S. 6 zu Frage 6)
- 2015 waren 12.000 Leiharbeitskräfte im Einzelhandel eingesetzt (-30 Prozent zu 2010). Dies entsprach einem Anteil an der Gesamtbeschäftigung von 0,4 Prozent. Bei tarifgebundenen Unternehmen sind 2015 noch 4.000 Leiharbeitskräfte (-71,5 Prozent zu 2010) im Einsatz. Der Anteil an der Gesamtbelegschaft sank von 1 Prozent auf 0,3 Prozent. Bei nicht tarifgebundenen Unternehmen hat sich der Anteil von Leiharbeitskräften gemessen an der Gesamtbelegschaft mehr als verdoppelt. 2015 setzten diese 8.000 Leiharbeiter (+266 Prozent zu 2010) ein. (s. Tab. S. 7 zu Frage 7)
- In der Gesamtwirtschaft ist die Zahl der Leiharbeiter konstant hoch. 2015 gab es 511.000 Leiharbeitskräfte (-0.1 Prozent zu 2010). Auch die Anteile an der Gesamtbeschäftigung ist 2015 mit 1,3 Prozent konstant (-0,2 Prozent zu 2010). Tarifgebundene unternehmen setzten 317.000 Leiharbeiter (-6 Prozent zu 2010) ein. Damit der Anteil von Leiharbeit bei 1,5 Prozent (2010: 1,6 Prozent). Nicht tarifgebundene Arbeitgeber setzten 191.000 Leiharbeiter in 2015 ein (+12 Prozent zu 2010). Der Anteil an Leiharbeitern an der Gesamtbeschäftigung lag 2015 bei 1,2 Prozent (-0,3 zu 2010). (s. Tab. S. 7 zu Frage 7)
- Die Tarifliche Arbeitszeit liegt zwischen 37,5 Stunden in den alten Bundesländern und bei 38 Stunden in den neuen Bundesländern. Berlin West liegt bei 37 Stunden. (s. Tab. S. 8 zu Frage 8)
- 2016 betrug das Gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen 50,3 Milliarden Stunden (+2,8 Prozent zu 1995). Das Arbeitsvolumen von Teilzeitbeschäftigten hat sich mehr als verdoppelt. 2016 betrug es 10,9 Milliarden Stunden (+113 Prozent zu 1995), das von beschäftigten Arbeitnehmern in Vollzeit 39,4 Milliarden Stunden (-10 Prozent zu 1995). (s. Tab. S. 10 zu Frage 10)
- Atypische Arbeitszeiten 2015 (im Vergleich zu 2005):
- 82.000 Beschäftigte (2,7 Prozent) arbeiteten 2015 im Einzelhandel 49 Stunden oder mehr in der Woche(-18 Prozent). Im Onlinehandel betrifft dies 4,2 Prozent aller Beschäftigten (-33 Prozent). (s. Tab. 14.1 zu Frage 11)
- Drei Viertel (70,6 Prozent) aller Beschäftigten im Einzelhandel arbeiten am Samstag (+0.1 Prozent zu 2005). Davon: 13,5 Prozent ständig (-22 Prozent), 40,1 Prozent regelmäßig (+17 Prozent) und 17 Prozent gelegentlich ( -0.1 Prozent). Im Versand- und Interneteinzelhandel arbeitet die Hälfte (44,6 Prozent) der Beschäftigten samstags (+6 Prozent). Davon 4,1 Prozent ständig (-50,2 Prozent), 19,8 Prozent regelmäßig (+54,7 Prozent) und 20,6 Prozent gelegentlich (-0,5 Prozent). (s. Tab. 14.2 zu Frage 11)
- Regelmäßiges arbeiten am Wochenende und an Feiertagen hat sich im Einzelhandel mehr als verdoppelt (+116 Prozent). Fast jeder Zehnte Beschäftigte (7,4 Prozent) arbeitet im Einzelhandel am Wochenende und an Feiertagen[4] (+34,5 Prozent). Davon: 0,6 Prozent ständig (-14,2 Prozent), 3,4 Prozent regelmäßig (+116 Prozent) und 3,4 Prozent gelegentlich (+9 Prozent). Im Versand- und Internet-Einzelhandel arbeitet jeder Zehnte (9,2 Prozent) am Wochenende und an Feiertagen (+16 Prozent). (s. Tab. 14.3 zu Frage 11)
- Jeder Zweite Beschäftigte (52,2 Prozent) im Einzelhandel leistet Abendarbeit[5] (+7 Prozent).Davon jeder Dritte (30,7 Prozent) regelmäßig(+26 Prozent), 7,9 Prozent ständig (-31 Prozent) und 14 Prozent gelegentlich (+8 Prozent). Jeder Vierte (41,5 Prozent) im Versand- und Internet- Einzelhandel leistet Abendarbeit (+15,6 Prozent). Davon : 5,4 Prozent ständig (-3 Prozent), 21,1 Prozent regelmäßig (+45,6) und 14,9 Prozent gelegentlich (-5,6 Prozent) (s. Tab. 14.4 zu Frage 11)
- Jeder Zwanzigste (5,1 Prozent) arbeitet im Einzelhandel nachts[6] (+34 Prozent). Im Versand- und Internet- Einzelhandel arbeitet fast jeder Zehnte (8,2 Prozent) nachts (-0,2 Prozent). (s. Tab. 14.5 zu Frage 11)
- Die Anzahl der Beschäftigten in ständiger Schichtarbeit hat sich Verdoppelt (+95,6 Prozent). 22,7 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel arbeiten in Schicht (+63,3 Prozent). Davon ständig 13,3 Prozent (+95,6 Prozent), regelmäßig 7,4 Prozent (+25,4 Prozent) und gelegentlich 2,0 Prozent ( +66 Prozent). Im Versand- und Internet- Einzelhandel arbeiten 17,9 Prozent der Beschäftigten in Schicht (+70 Prozent). Davon 10,6 Prozent ständig (+112 Prozent) und 6,1 Prozent regelmäßig (+41 Prozent). (s. Tab. 14.6 zu Frage 11)
- 2016 gab es im Einzelhandel 249.000 Betriebe (-1,7 Prozent zu 2007) mit insgesamt 2,33 Mio. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (+16 Prozent zu 2007). 198.000 Betriebe (-7 Prozent zu 2007) hatten weniger als 10 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. 133 Betriebe hatten mindestens 500 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (+0,7 Prozent zu 2007). (s. Tab. 15 zu Frage 12)
- Minijobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Im Einzelhandel und in Wirtschaftsbereichen, die durch einen vergleichsweise intensiven Einsatz geringfügiger Beschäftigung gekennzeichnet sind finden sich Hinweise auf eine substitutive Beziehung. Es ist derzeit noch nicht abschätzbar, wie sehr sich die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 auf die Substitutionsbeziehung zwischen geringfügiger Beschäftigung und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ausgewirkt hat. Erste Ergebnisse zeigen, dass zum Jahreswechsel 2014/15 ausschließlich geringfügig Beschäftigung deutlich zurückging. (s. S. 11-12 zu Frage 13)
- Im produzierenden Gewerbe sind die Nominallöhne seit 2007 bis 2016 um 22,7 Prozent gestiegen. Im Einzelhandel sind die Nominallöhne im gleichen Zeitraum um 14,4 Prozent gestiegen. (s. Tab. 18 zu Frage 18)
- Die Tarifbindung nahm in 2015 im Vergleich zu 2012 deutlich ab. 38 Prozent aller Beschäftigten in West (-7,3 Prozent zu 2012) und 26 Prozent aller Beschäftigten in Ost (-21,1 Prozent zu 2012) fallen 2015 im Einzelhandel unter einen Verbandstarifvertrag. Die Beschäftigtenzahl, die 2015 unter einen Firmentarifvertrag fällt hat sich in Ost halbiert(-55 Prozent zu 2012). In West fallen nach wie vor 4 Prozent der Beschäftigten unter einen Firmentarifvertrag. 2015 hat nur noch Ein Viertel (25 Prozent) aller Betriebe in West (-10,7 Prozent zu 2012) einen Verbandstarifvertrag. In Ost fallen nur noch 14 Prozent aller Betriebe unter einen Verbandstarifvertrag (-22,2 Prozent zu 2012). Die Anzahl der Betriebe in Ost, die 2015 einen Firmentarifvertrag haben, hat sich mehr als halbiert (-60 Prozent zu 2012). (s. S. 15 zu Frage 12)
- Fast jeder Dritte Beschäftigte (32,3 Prozent) arbeitet 2014 im Einzelhandel[7] zu einem Niedriglohn (+73,6 Prozent zu 2006). (s. Tab.21 zu Frage 21) In der Gesamtwirtschaft[8] arbeitete 2014 jeder fünfte (20,6 Prozent) zu einem Niedriglohn (+10,2 Prozent zu 2006). (s. Tab.20 zu Frage 21)
- 68.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (+18 Prozent zu 2007) müssen im Einzelhandel aufstockende Leistungen in Anspruch nehmen. Das sind 3 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Einzelhandel. Frauen sind davon sieben mal mehr (7,3 Prozent) betroffen als ihre männlichen Kollegen (1,1 Prozent). Im Onlinehandel beziehen 2.422 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte aufstockende Leistungen (2,1 Prozent) (s. Tab.22 zu Frage 22). Über alle Wirtschaftszweige liegt der Anteil bei 1,8 Prozent (s. S.16 zu Frage 22). Im Jahresdurchschnitt 2015 gab es 94.000 Bedarfsgemeinschaften (+25 Prozent zu 2007) mit mindestens einer Person die aufstockende SGB II Leistungen empfangen hat und im Wirtschaftszweig Handel arbeitete. Darunter 28.000 in Vollzeit (-63 Prozent) und 66.000 in Teilzeit (+114 Prozent). (s. Tab.25 zu Frage 22)
- In Summe wurden 2015 Lohnkosten im Wirtschaftszweig Handel mit 1,413 Milliarden Euro (+24 Prozent zu 2007) subventioniert (s. Tab.25 zu Frage 23).
[1] Es wird der Zeitraum der letzten zehn Jahre verglichen und das Jahr 2016 mit dem Jahr 2007 ins Verhältnis gesetzt. Andere Vergleiche setzen die aktuellsten verfügbaren Zahlen mit späteren Zahlen ins Verhältnis.
[2] Abschnitte B bis S der WZ2008, Beschäftigungsverhältnisse in Betrieben mit zehn oder mehr Beschäftigten von Beschäftigten im Alter von 15 bis 64 Jahre, ohne Auszubildende und Altersteilzeit.
[3] Abendarbeit liegt vor, wenn die Arbeitszeit oder ein Teil davon zwischen 18:00 Uhr und 23:00 Uhr liegt.
[4] Samstags- Sonn-/Feiertagsarbeit
[5] Abendarbeit liegt vor, wenn die Arbeitszeit oder ein Teil davon zwischen 18:00 Uhr und 23:00 Uhr liegt.
[6] Nachtarbeit liegt vor, wenn die Arbeitszeit oder ein Teil davon zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr liegt.
[7] Abschnitte B bis S der WZ2008, Beschäftigungsverhältnisse in Betrieben mit zehn oder mehr Beschäftigten von Beschäftigten im Alter von 15 bis 64 Jahre, ohne Auszubildende und Altersteilzeit.
[8] Abschnitte B bis S der WZ2008, Beschäftigungsverhältnisse in Betrieben mit zehn oder mehr Beschäftigten von Beschäftigten im Alter von 15 bis 64 Jahre, ohne Auszubildende und Altersteilzeit.