Die Bundesversammlung - ein FAQ
Warum eigentlich gibt es die Bundesversammlung?
Kurz gesagt: Weil das Grundgesetz das so vorschreibt. Die Bundesversammlung ist nach Artikel 54 Grundgesetz das Gremium, dessen einzige verfassungsrechtliche Aufgabe es ist, ein neues Staatsoberhaupt zu wählen.
Und warum ist das so geregelt?
Weil wir in Deutschland mit einer starken Person an der Spitze des Landes mit weitreichenden Befugnissen schlechte Erfahrungen gemacht haben. Dieser Tatsache haben die Verfasserinnen und Verfasser des Grundgesetzes mit einer repräsentativen Funktion des Amtes und der Wahl durch die Bundesversammlung Rechnung getragen. Demgegenüber steht die Kanzlerin oder der Kanzler als Regierungschefin oder Regierungschef der Bundesregierung.
Wie setzt sich die Bundesversammlung zusammen und wie kann man Mitglied werden?
Die Bundesversammlung setzt sich zu gleichen Teilen aus den Mitgliedern des Bundestages und Abgesandten der Länderparlamente zusammen. Da in der aktuellen 20. Wahlperiode 736 Abgeordnete im Bundestag sitzen, stellen die Landtage die gleiche Anzahl an Wahlleuten. Insgesamt gehören der Bundesversammlung damit 1472 Mitglieder an. Wie viele Vertreterinnen und Vertreter die einzelnen Länder in die Bundesversammlung entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahl. Dabei nominieren die Parteien in den Länderparlamenten auch Menschen aus der Zivilgesellschaft. Wir haben dieses Mal beispielsweise den Intensivkrankenpfleger Ricardo Lange oder Semiya Şimşek, die Tochter des ersten Mordopfers des NSU, Enver Şimşek, entsandt.
OK - und wie läuft diese Wahl nun konkret ab?
Die Wahl startet direkt ohne eine vorherige Aussprache der Delegierten. Erhält ein Kandidat oder eine Kandidatin mit mehr als 50 Prozent im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Bundesversammlung, ist er zum neuen Bundespräsidenten oder sie zur neuen Bundespräsidentin gewählt. Kommt keine absolute Mehrheit zustande, folgt ein zweiter Wahlgang, für den dasselbe Quorum gilt. Hat wieder niemand eine absolute Mehrheit errungen, folgt ein dritter Wahlgang. Jetzt gilt: Gewählt ist, wer eine einfache Mehrheit erlangt, also die größte Zahl an abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Und wie ist das jetzt mit euch und eurem Kandidaten?
Ja, wir haben mit Gerhard Trabert einen eigenen Kandidaten nominiert. Denn wir sind der Meinung, dass DIE LINKE ein eigenes personelles Angebot machen, eine demokratische Alternative bieten sollte. (Damit es nicht nur eine Wahl ist, sondern auch etwas zur Wahl steht.) Einen Kandidaten, der für soziale Gerechtigkeit und internationale Solidarität steht. Und genau das tut Gerhard Trabert. Er ist parteilos, Professor für Sozialmedizin und mit seinem Verein „Armut und Gesundheit in Deutschland“ versorgt er unter anderem obdachlose und nicht krankenversicherte Menschen. Über sich selbst und sein Motiv für die Kandidatur sagt er: „Ich sehe die Kandidatur als Chance, das Thema soziale Ungleichheit, für das ich seit 30 Jahren stehe, in die politische und öffentliche Diskussion zu bringen. Ich möchte in den Fokus rücken, dass es in unserer Gesellschaft zunehmend Armut gibt und diese nicht wirklich bekämpft, sondern eher Reichtum stabilisiert und gemehrt wird.“ Und den Blick darauf zu richten finden wir richtig und wichtig.