Zum Hauptinhalt springen

Der Prozess

Nachricht,

"Ich wollte ein gerechtes Urteil. Aber dann kam der Tag, als Sie als Gericht das Urteil gesprochen haben. Dieser Tag hat sich bei mir eingebrannt. Ich konnte es nicht vergessen, mit welcher Unbarmherzigkeit Sie versucht haben, Ismail Yozgat, der seinen Sohn verloren hat, während des Urteils zum Schweigen zu bringen. Dabei klagte er nur aus Schmerz. Ich habe nicht verstanden, warum wir Ihnen kein Wort wert waren, warum Sie nicht mehr als die Anzahl der Schüsse erwähnten, mit denen Mehmet ermordet worden ist. Sie hatten mich doch sogar im Zeugenstand gefragt, was er für eine Persönlichkeit gewesen war, was der Mord bei uns angerichtet hat." Diese bitteren Worte von Elif Kubaşık nach der schriftlichen Begründung des Urteils im Münchner NSU-Prozess spiegeln den Eindruck der meisten Angehörigen der Opfer.

Versagen von Polizei und Geheimdiensten spielte keine Rolle

Mit hohen Erwartungen hatte im Mai 2013 der Prozess gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André Eminger, Carsten Schultze und Holger Gerlach begonnen. Schon die geringe Zahl der Angeklagten und die ganz auf das Kerntrio konzentrierte Anklage der Generalbundesanwaltschaft sorgte bei vielen Beobachter*innen für Kopfschütteln. Das gesamte Umfeld des Trios, die möglichen lokalen Unterstützer*innen und Hinweisgeber*innen auf Tatorte und Opfer, das Versagen der Polizei und die schützenden Hände der Geheimdienste – all das spielte für das Gericht im Prozess keine Rolle.

Noch unerträglicher: Opfer und Angehörige fanden mit ihren Fragen keinerlei Gehör vor Gericht, ihr Schmerz schien vielmehr die bürokratische Routine dieses Mammutprozesses zu stören. Allein der engagierten Nebenklage war es zu verdanken, dass die Fragen der Hinterbliebenen immer wieder aufgeworfen und das Neonaziumfeld sowie das Staatsversagen zum Thema gemacht wurden.

Während Beate Zschäpe wie erwartet zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, kamen die anderen Angeklagten mit relativ geringen Strafen davon. Selbst der zu 10 Jahren Haft verurteile Waffenbeschaffer Wohlleben ist nach Anrechnung der Untersuchungshaft längst wieder auf freiem Fuß. Dass André Eminger als engster Unterstützer des Trios nur zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde, hat selbst die Bundesanwaltschaft empört, die gegen das Urteil Berufung einlegte.

Gericht betrachtete NSU-Trio isoliert

Durchgesetzt hat sich mit dem Urteil eine Linie des Gerichts, mit der das Trio als abgeschlossene und isolierte Gruppe betrachtet wurde, ohne tatrelevante Bezüge zur sonstigen Naziszene. Aus Sicht der Nebenklage eine klare Fehlleistung: "Denn das Gericht hat insoweit gerade nicht akribisch Erkenntnisse aus einer umfassenden Beweisaufnahme ausgewertet. Zum Beispiel stellte das Gericht fest, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe 'zu dritt und ohne weitere Personen' Anschläge planten, ausspähten und durchführten. Dabei hatte das Gericht die Beweisaufnahme auf diese Frage nach weiteren Unterstützern, u.a. an den Tatorten, gar nicht erstreckt."

Zahlreiche engagierte Antifaschist*innen haben den Prozess – wie auch vorher schon die verschiedenen Untersuchungsausschüsse – mit hohem persönlichem Einsatz beobachtet und dokumentiert. Ihnen vor allem ist es zu verdanken, dass die Parolen "Kein Schlussstrich" und "NSU-Komplex auflösen" bis heute mit Leben gefüllt werden.