In Deutschland landen pro Jahr elf Millionen Tonnen Essen auf dem Müll - fast eine LKW-Ladung pro Minute. Für 60 Prozent der Lebensmittelverschwendung ist die Wirtschaft verantwortlich. Ein Viertel der vermeidbaren Nahrungsmittelverluste fallen allein im Lebensmittelhandel an. Am häufigsten wird gutes und genießbares Obst, Gemüse und Brot weggeworfen. Zum Anbau dieser Menge an Lebensmitteln werden ungefähr 2,6 Millionen Hektar Nutzfläche benötigt. Das entspricht der Fläche Mecklenburg-Vorpommerns.
Armut nimmt in Deutschland stetig zu und Millionen Menschen können sich nicht regelmäßig eine vollwertige Mahlzeit leisten. Da sei es fatal, "dass die gelähmte Koalition der Wahlverlierer immer mehr zur passiven Beobachterin der wachsenden Not in unserem Land wird, statt diese einzudämmen", kritisiert Dietmar Bartsch.
Über die Hälfte der Lebensmittelverluste könnten laut World Wide Fund for Nature (WWF) sofort und ohne zusätzlichen Aufwand vermeiden werden. Dazu müssten in der globalen Erzeugungskette sorgfältiger mit den Waren umgegangen und gleichzeitig regionale Vermarktung und nachhaltiger Konsum gestärkt werden.
Bundesweit sind derzeit etwa fünf Verfahren wegen so genannten Containerns anhängig. In München wurden jetzt zwei Studentinnen zu acht Stunden Sozialarbeit und 225 Euro Geldstrafe auf Bewährung verurteilt, weil sie den Müllcontainer eines Edeka-Marktes knackten und mitnehmen wollten, was niemand haben wollte. Viele Juristen vertreten die Auffassung, dass die Angeklagten nach Paragraf 242 Strafgesetzbuch Diebstahl begingen. Zum besonders schweren Fall wird es, wenn der Müllbehälter gesichert war.
Es dürfen sich nicht länger jene strafbar machen, die weggeworfene Lebensmittel retten. Dietmar Bartsch fordert: "Containern entkriminalisieren! Handel verpflichten, aus dem Verkauf genommene, genießbare Ware kostenfrei abzugeben!"
Die Linksfraktion hat bereits 2017 in einem Antrag [PDF] die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der 1) den Handel verpflichtet, genießbare Waren, die aus dem Verkauf genommen wurden, kostenfrei an interessierte Personen oder gemeinnützige Einrichtungen weiterzureichen und eine Zuwiderhandlung ordnungsrechtlich ahndet und durch den 2) die Aneignung entsorgter Lebensmittelabfälle von der Strafverfolgung ausgenommen wird - beispielsweise indem solche Lebensmittelabfälle als herrenlose Sache definiert werden. Rechtspolitiker Niema Movassat verweist auf das Wegwerfverbot für genießbare Waren in Tschechien, an dem sich der bundesdeutsche Gesetzgeber ein Beispiel nehmen soll.