Mit dem Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG) wurde zu Beginn des Jahres 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Einer der wesentlichsten Konstruktionsfehler des BEHG bezüglich des Wärmebereichs besteht darin, dass Mieterinnen und Mieter die neuen CO2-Preise auf fossile Brennstoffe über die Heizkostenrechnung tragen müssen. Dabei haben sie keinen Einfluss auf die Energieeffizienz der Gebäudehülle oder die Heizungsart ihrer Wohnung – im Gegensatz zu den Vermieterinnen und Vermietern. Zum Antrag der Linksfraktion:
Die zusätzliche Belastung der Mieterinnen und Mieter durch das BEHG ist nicht zu rechtfertigen. Insbesondere vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energiepreise droht vielen Menschen eine Überlastung durch die Heizkosten. Nach Berechnungen des Mieterbundes entstehen Mieterinnen und Mietern in einer unsanierten Wohnung durch den CO2-Preis nach aktueller Rechtslage allein im Jahr 2022 Mehrkosten von 130 Euro bei Gasheizungen und 190 Euro bei Ölheizungen. In drei Jahren liegen sie nach Angaben des Mieterbundes jährlich bei 240 Euro für Ölzeitungen und 350 Euro bei Gasheizungen.
Das beschlossene Entlastungspaket der Bundesregierung reicht nicht aus, um die Mehrkosten zu decken. Die Verteuerung der Energiekosten ist eine soziale Frage und trifft insbesondere arme Haushalte. Der nötige Klimaschutz darf nicht auf Kosten armer Menschen gehen. Sozialer Ausgleich ist daher dringend erforderlich. Das im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vorgeschlagene Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen wird Mieterinnen und Mieter weiterhin belasten. Je nach Gebäudeenergieklasse soll es möglich sein, dass die Mieter zwischen 10 Prozent und 100 Prozent des CO2-Preises bezahlen müssen.
Der Deutsche Mieterbund kritisiert diese geplante Ausgestaltung. Selbst ein geringer Anteil der Kostenübernahme des CO2-Preises bedeutet für arme Mieterinnen und Mieter eine enorme finanzielle Belastung. Denn sie haben keine Möglichkeit, die Wärmekosten zu reduzieren. Zudem wird die Anreizwirkung für energetische Sanierung für Vermieterinnen und Vermieter durch die Beteiligung der Mieterinnen und Mieter am CO2-Preis verringert.
Den CO2-Preis für das Heizen auf die Mieter:innen abzuwälzen, ist nicht nur sozial ungerecht, sondern verhindert auch, dass der CO2-Preis eine Lenkungswirkung entfalten kann. Wir fordern, dass die Vermieter:innen den CO2-Preis vollständig übernehmen. Nur so haben sie einen Anreiz zu energetischer Sanierung. Mieter:innen dürfen nicht die Zeche für fehlenden Klimaschutz ihrer Vermieter:innen zahlen. Für private Kleinvermieterinnen und -vermieter, die durch die Kosten energetischer Sanierung in eine wirtschaftliche Notlage geraten, soll ein Härtefallfonds eingerichtet werden.