Die Bundespolizei soll nach dem Willen der Bundesregierung auch künftig Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe vornehmen. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung (PDF) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hervor.
Eigentlich ist das verboten: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat voriges Jahr in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt, dass die Hautfarbe unter keinen Umständen Anlass für eine Polizeikontrolle sein darf. Es handelt sich eindeutig um eine Grundsatzentscheidung – die Bundesregierung stuft sie aber als "Entscheidung im Einzelfall" herunter. Schlimmer noch: Sie erklärt, für die "polizeiliche Kontrollpraxis … ergeben sich dadurch keine Änderungen". Nach ihrer Auffassung liegt verbotenes "racial profiling" nämlich nur vor, wenn die Hautfarbe "das einzige oder das tatsächlich ausschlaggebende Kriterium für eine polizeiliche Maßnahme ist". Damit stellt sie sich ganz klar gegen die Gerichtsentscheidung. Diese sieht einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes bereits dann, "wenn bei einem Motivbündel ein unzulässiges Differenzierungsmerkmal (wie eben die Hautfarbe) ein tragendes Kriterium unter mehreren gewesen ist". Im konkreten Fall war es um eine Kontrollmaßnahme gegangen, deren Anlass darin lag, dass Reisende zum einen viel Gepäck bei sich hatten und zum anderen dunkler Hautfarbe waren. Letztere darf nun nach rechtskräftigem Urteil aber niemals Grund für eine Kontrolle sein – wenn die Bundesregierung das nicht akzeptiert, kündigt sie offenen Rechtsbruch an.
Im Jahr 2016 verzeichnete die Bundespolizei 2,1 Millionen Kontrollmaßnahmen in grenzüberschreitenden Zügen beziehungsweise innerhalb der 30-Kilometer-Zone im Grenzbereich. Wohlgemerkt: Jede solche Maßnahme ist ein Grundrechtseingriff. Die "Trefferquote" ist dabei sehr mager: Ganze 27.500 Personen wurden dabei wegen "unerlaubter Einreise" oder "unerlaubtem Aufenthalt" festgestellt. Wobei Flüchtlinge fast immer "unerlaubt" einreisen, sie haben ja in aller Regel kein Visum. In jedem Fall wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das nach erfolgter Asylantragstellung wieder im Papierkorb landet. Wenn man etwas gegen das Überstundenproblem bei der Bundespolizei tun will, hier wäre ein Ansatz: Die "unerlaubte Einreise" sollte entkriminalisiert und Menschen mit dunkler Hautfarbe sollten vom "racial profiling" verschont bleiben.
"Die Zeiten, in denen Menschen in Deutschland nur wegen ihrer Hautfarbe kontrolliert werden, müssen endlich vorbei sein", sagt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. "Es ist unerhört, dass die Bundesregierung sich weigert, sich an das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz zu halten. Damit wird offenem Rassismus Vorschub geleistet."