Das Medianentgelt von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ohne Berufsabschluss war bundesweit Ende 2018 mit 2.461 Euro brutto im Monat um 843 Euro geringer als das der Vollzeitbeschäftigten insgesamt (3.304 Euro). Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte mit anerkanntem Berufsabschluss kamen auf ein Medianentgelt von 3.189 Euro brutto, Vollzeitbeschäftigte mit akademischen Berufsabschluss auf ein Medianentgelt von 5.113 Euro.
In Ostdeutschland war das Medianentgelt von Vollzeitbeschäftigten ohne Berufsabschluss mit 2.023 Euro brutto noch einmal deutlich geringer als in Westdeutschland mit 2.507 Euro brutto. Nach Bundesländern wurde in Mecklenburg-Vorpommern das geringste Medianentgelt für Vollzeitbeschäftigte ohne Berufsabschluss gezahlt, nämlich 1.854 Euro brutto im Monat.
Der Niedriglohnanteil (Entgelte unter der bundeseinheitlichen Schwelle des unteren Entgeltbereichs in Höhe von 2.203 Euro) von Vollzeitbeschäftigten ohne Berufsabschluss lag bundesweit Ende 2018 bei 40,4 Prozent (in Ostdeutschland bei 58,1 Prozent, Westdeutschland 38,6 Prozent), der mit anerkanntem Berufsabschluss bei 18,4 Prozent. Der Anteil von Vollzeitbeschäftigten ohne Berufsabschluss im Niedriglohnbereich hat sich seit Ende 2014 mit einem Anteil von 35,3 Prozent noch einmal deutlich erhöht. Zum 31.12.2018 gab es bundesweit 1.673.138 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ohne Berufsabschluss mit Angaben zum Entgelt.
Dies geht aus der aktuellen Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit hervor, die die Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann ausgewertet hat. Zimmermann erklärt als arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE dazu:
"Menschen ohne Berufsabschluss haben es am Arbeitsmarkt besonders schwer. Sie sind wesentlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen und wenn sie in Arbeit sind, erhalten sie deutlich weniger Lohn. Die Bundesregierung muss hier in mehrfacher Hinsicht tätig werden. Sie muss die Auswüchse des Niedriglohnsektors entschieden bekämpfen. Dazu gehört unter anderem die Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde und perspektivisch das Verbot von Leiharbeit als einer Variante systematischer Niedriglohnbeschäftigung. Genauso wichtig ist es aber auch Menschen die Möglichkeit der Erlangung eines Berufsabschlusses zu geben, ob durch eine berufliche Erstausbildung oder durch Nachholen eines Berufsabschlusses im Rahmen von Weiterbildung. Die Bundesregierung muss dazu sowohl einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Ausbildung als auch auf Weiterbildung für Erwerbslose und Beschäftigte einführen. Generell müssen aber auch Ausbildung und Weiterbildung finanziell attraktiver gemacht werden. Wer eine Ausbildung oder Weiterbildung absolviert, darf nicht zum Sozialfall werden."