Seit Einführung des Baukindergelds bis zum 30. November 2018 sind 87,7 Prozent der Anträge für den Kauf von bestehenden Häusern oder Wohnungen eingegangen. Nur 12,3 Prozent der Anträge wurden für Neubauvorhaben gestellt. Fast neun von zehn Baukindergeldanträge gehen damit am Ziel des Wohnungsneubaus vorbei. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Caren Lay und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.
Der Anteil der Anträge in Flächenländern ist im Gegensatz zu den Stadtstaaten Berlin und Hamburg größer, wo eine Entlastung auf dem Wohnungsmarkt dringend nötig wäre. Der große Andrang auf das Baukindergeld mit 56.435 Anträgen bis Ende 2018 ist vermutlich damit zu erklären, dass der Erwerb von Immobilien durch die Familien bereits geplant war und ohnehin stattgefunden hätte.
Dazu erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:
"Das Baukindergeld verfehlt klar seinen Zweck. Es kurbelt keinen Neubau von Wohnungen an, sondern subventioniert den Kauf von bestehenden Häusern. Das sind nur Mitnahmeeffekte. Gefördert wird vor allem die Mittelschicht auf dem Land. Für die Entspannung auf dem Wohnungsmarkt für Geringverdiener in den Städten, braucht es kein Baukindergeld, sondern ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild."
Die Antworten der Bundesregierung auf die schriftliche Frage zum Baukindergeld