Die EU-Taxonomieverordnung definiert europaweit einheitliche Kriterien für ökologisch nachhaltige Finanzprodukte, um Kapital in nachhaltige Investitionen zu lenken und so in erster Linie dazu beitragen, die Ziele der Klimakonferenz von Paris zu erreichen. Die EU-Kommission diskutiert derzeit, ob auch Kernenergie und Erdgas in die Klassifizierung für nachhaltige Finanzinvestments aufgenommen werden.
Unter dem Begriff Taxonomie (Einordnung nach Kriterien) klassifiziert die Europäische Union (EU) Finanzprodukte nach ihrer Nachhaltigkeit für die Erreichung der Klimaziele. Dabei irritiert viele, dass Investitionen in Atomkraftwerke und in Erdgaskraftwerke als nachhaltig bezeichnet werden sollen.
Atomkraft war noch nie nachhaltig (außer man betrachtet Atommüll als nachhaltig gefährlich). Nur durch die Subventionierung im dreistelligen Milliardenbereich und dass bei Atomunfällen keine Haftung erfolgt, war Atomkraft über die Jahrzehnte in Deutschland marktfähig. Die Folgen bei einem Unfall sind für jeden in Fukushima oder Tschernobyl unübersehbar. Ein solcher Super-GAU in Deutschland würde je nach Umständen (Wetterlage, Menge des freigesetzten radioaktiven Materials) Schäden zwischen 500 Milliarden bis 5.000 Milliarden Euro verursachen. Das Endlagerproblem ist nirgendwo auf der Welt gelöst, die Kosten und Risiken der Verwahrung des Atommülls bleiben und müssen von Generationen über tausende Jahre getragen werden. Bei der Uranförderung werden ganze Landstriche verseucht und müssten aufwendig saniert werden. Die Sanierung des Uranbergbaues in Thüringen und Sachsen kostete bisher ca. 7 Milliarden Euro und wird auch weiterhin jedes Jahr zwei- bis dreistellige Millionenbeträge erfordern. Dass Atomkraft klimaneutral sei, ist ein Märchen. Atomkraft verursacht Klimaemissionen bei Förderung, Verarbeitung und Aufarbeitung des Urans und bei der Entsorgung. Studien haben bereits vor Jahren belegt, dass die Klimabilanz von Atomkraft schlechter ist als die eines Erdgas-Blockheizkraftwerks mit vergleichbarem Netto-Energieoutput.
Die Taxonomie der Nutzung fossilen Gases als nachhaltig muss ebenfalls kritisch in den Blick genommen werden. Zwar ist Erdgas als Energielieferant weniger klimaschädlich als Kohle, allerdings ist klar, dass Erdgas lediglich Lückenfüller im Umbau des Energiesystems sein kann. Die Gasinfrastruktur selbst ist für ein erneuerbares Energiesystem kaum verzichtbar, da sie bei Weiternutzung mit klimaneutralen Gasen hilft, längere Zeiträume mit Windstille und wenig Sonneneinstrahlung zu überbrücken und einen notwendigen Energiespeicher zur Erreichung der Klimaneutralität darstellt. Insbesondere Biomethan könnte als speicherbare erneuerbare Energie einen wesentlichen Beitrag liefern und steht als Gas umwandlungsverlustfrei zur Verfügung. DIE LINKE plädiert bereits seit Jahren dafür, KWK-Gaskraftwerke mit grünem Gas für die Zukunft fit zu machen. Allerdings lässt die EU-Taxonomie befürchten, dass man auch Nachhaltigkeit bei fossilem Erdgas sieht, wenn es auch nach 2045 zur Systemsicherheit eingesetzt werden soll. Es muss klar sein, dass sich die EU mittelfristig von fossilen Gasimporten komplett unabhängig machen muss und langfristig aus der Nutzung fossilen Erdgases aussteigt.
Nachhaltig ist es, für eine Förderung und Verbreitung von Technologien zu sorgen, die einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten und keine neuen schweren Umweltbelastungen schaffen. Null Emissionsziele in der EU dürfen nicht zu zusätzlichen Emissionen oder Umweltschäden anderswo auf der Erde führen.