Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 2. Juli 2019 auf die Kleine Anfrage »Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland« (BT-Drs. 19/10554) von Susanne Ferschl u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Zusammenfassung:
In vielen Bundesländern ist die Zahl der Aufsichtsbeamten für die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze rückläufig. Auch die Zahl der Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist zum Teil deutlich zurückgegangen.
Die Zahl der Aufsichtsbeamten ist von 2017 zu 2018 in acht Bundesländern gesunken, in sechs Bundesländern gleich geblieben oder gestiegen (für zwei Bundesländer liegen keine vergleichbaren Zahlen vor). Im Fünf-Jahres-Vergleich (2013-2018) ist die Zahl der Aufsichtsbeamten sogar in zehn Bundesländern gesunken.
Die Zahl der Kontrollen des Arbeitszeitgesetzes ist im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 in neun Bundesländern gesunken und in sieben Bundesländern angestiegen. Im Fünf-Jahres-Vergleich ist die Zahl der Kontrollen sogar in elf Bundesländern gesunken, in sechs Bundesländern sogar um über 40 Prozent. Zahlen zur Kontrolldichte (Verhältnis Kontrollen und zu kontrollierende Betriebe), die nur für wenige Bundesländer vorliegen, reichen von 0,3 bis 3,17 Prozent.